Exmatrikulation nach verfehltem Drittversuch wann?

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foux
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Registriert: Sa 13. Feb 2021, 14:03

Bearbeitet Exmatrikulation nach verfehltem Drittversuch wann?

Beitrag von foux »

Guten Tag,

ich habe in einem Pflichtmodul meines Studiums derzeit zwei meiner Prüfungsversuche aufgebraucht. Der dritte und letzte soll bald stattfinden. Wann genau werde ich exmatrikuliert, wenn ich nicht bestehe? In einem bestimmten Zeitraum nachdem ich durchgefallen bin oder zum Ende des Semesters? Wenn ich mich bereits fürs SoSe zurückgemeldet habe, aber noch jetzt im WiSe durchfalle, kann ich für das SoSe eingeschrieben bleiben?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation nach verfehltem Drittversuch wann?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r foux,

die genaue Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen nicht nennen. Diese hängt zunächst davon ab, wann die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde bzw. wann dies von den zuständigen Stellen Ihres Fachbereiches bzw. Ihrer Fakultät formal festgestellt wird.
Dann haben Sie mindestens 4 Wochen Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Erst danach werden die entsprechenden Bearbeitungsschritte bei uns im Campus-Center eingeleitet, die dann in der Exmatrikulation enden.

Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 eine Prüfung endgültig nicht bestehen, könnten sich die Prozesse also durchaus bis zum Ende des Sommersemesters 2021 hinziehen, sodass Sie erst zum Ende des Sommersemesters exmatrikuliert werden. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Es ist ebenso möglich, dass Sie im laufenden Sommersemester 2021 oder schon zum Ende des Wintersemesters 2020/21 exmatrikuliert werden, wenn alle administrativen Prozesse abgeschlossen sind.

Falls Sie sich für das Sommersemester 2021 zurückmelden sollten und vor dessen Beginn exmatrikuliert werden, dann würden wir Ihnen den Semesterbeitrag des Sommersemesters 2021 natürlich vollständig zurückerstatten. Dazu müssten Sie uns dann bitte noch mal über das Kontaktformular des Campus-Centers anschreiben.

Wenn Sie erst im Laufe des Sommersemesters exmatrikuliert werden, dann könnten Sie sich noch nur die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lasse, falls Sie dies wünschen. (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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