Liebe*r foux,
die genaue Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen nicht nennen. Diese hängt zunächst davon ab, wann die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde bzw. wann dies von den zuständigen Stellen Ihres Fachbereiches bzw. Ihrer Fakultät formal festgestellt wird.
Dann haben Sie mindestens 4 Wochen Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Erst danach werden die entsprechenden Bearbeitungsschritte bei uns im Campus-Center eingeleitet, die dann in der Exmatrikulation enden.
Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 eine Prüfung endgültig nicht bestehen, könnten sich die Prozesse also durchaus bis zum Ende des Sommersemesters 2021 hinziehen, sodass Sie erst zum Ende des Sommersemesters exmatrikuliert werden. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Es ist ebenso möglich, dass Sie im laufenden Sommersemester 2021 oder schon zum Ende des Wintersemesters 2020/21 exmatrikuliert werden, wenn alle administrativen Prozesse abgeschlossen sind.
Falls Sie sich für das Sommersemester 2021 zurückmelden sollten und vor dessen Beginn exmatrikuliert werden, dann würden wir Ihnen den Semesterbeitrag des Sommersemesters 2021 natürlich vollständig zurückerstatten. Dazu müssten Sie uns dann bitte noch mal über das
Kontaktformular des Campus-Centers anschreiben.
Wenn Sie erst im Laufe des Sommersemesters exmatrikuliert werden, dann könnten Sie sich noch nur die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lasse, falls Sie dies wünschen. (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).
Liebe Grüße
Thomas Walter