Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

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Hopeless
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Bearbeitet Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

Beitrag von Hopeless »

Hallo,
Ich studiere im Moment BWL und bin jetzt im 4 Semester. Ich befinde mich im 3. Versuch (Grundlagen der Wirtschaftsinformatik) und habe eine Klausur im 2. Termin (letztes Semester am 30.03) geschrieben und das Ergebnis wird höchstwahrscheinlich Mitte April rauskommen spätestens bis zum 07.05 sollte das Ergebnis raus sein.
Fragen
1. Ich weiß, dass man von der Uni am Ende des Semesters exmatrikuliert wird wenn man den 3. Versuch auch nicht besteht. Jedoch weiß ich nicht, ob ich direkt exmatrikuliert werde, wenn die Note auf meinem Leistungskonto steht, ab den 07.05 exmatrikuliert werde oder erst wenn das vierte Semester endet? Da es sich um eine Klausur vom 3 Semester handelt.
2. Falls ich die endgültige Bescheinigung erst am Ende des Semesters erhalte, könnte ich trotzdem an Klausuren, die innerhalb des 4 Semesters stattfinden teilnehmen und mich vor dem Semesterende exmatrikulieren?
3. Falls nein könnte ich mich selbst exmatrikulieren, nachdem die Ergebnisse des 2. Termins raus sind bevor die Uni es tut?
4. Wenn ja könnte ich trotzdem BWL an einer anderen Uni studieren, wo das Modul (Grundlagen der Wirtschaftsinformatik) kein Teil des Studiengangs ist?
5. Falls nein welche Studiengänge stehen mir noch offen? Ich habe nämlich gehört, dass sogar ähnliche Studiengänge ebenfalls für mich Deutschlandweit gesperrt sind. Ich würde jedoch gerne etwas im Bereich BWL, Marketing, Business machen
6. Bin ich eigentlich jetzt komplett für den Studiengang BWL gesperrt, obwohl ich mich nach den Ergebnissen selbst exmatrikuliere bevor die Uni es macht?
7. Falls ja sollte ich mich vor den Ergebnissen exmatrikulieren, damit die oben genannten Fälle nicht auftreten und ich für den Studiengang nicht gesperrt bin und könnte ich mich wieder immatrikulieren, falls ich die Klausur doch bestanden habe?

Mit freundlichen Grüßen
Hopeless
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Hopeless,

ich warte noch auf eine Antwort von meinen zuständigen Kolleg*innen. Sobald mir alle Informationen vorliegen, werde ich erneut schreiben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Hopeless
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Registriert: Do 1. Apr 2021, 13:37

Re: Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

Beitrag von Hopeless »

Hallo Herr Walter,

alles klar. Ich werde auf ihre vollständige Antwort warten. Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen
Hopeless
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Hopeless,

grundsätzlich erfolgt die Exmatrikulation aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung im laufenden Semester. Sie müssen aber bedenken, dass zwischen der Prüfung und der Exmatrikulation eine ganze Reihe von administrativen Schritten liegen, sowohl bei der zuständigen Fakultät als auch bei uns im Campus-Center. Es können also durchaus Wochen oder Monate vergehen, bis die Exmatrikulation erfolgt.

Einen exakten Zeitpunkt kann man grundsätzlich nicht benennen, da dieser teilweise davon abhängt, wann uns das endgültige Nicht-Bestehen durch die zuständigen Stellen Ihrer Fakultät gemeldet wird. Aber auch nach der Meldung kann noch etwas Zeit vergehen, da auch bei uns noch Bearbeitungsschritte erforderlich sind.
Sie könnten sich eventuell beim Studienbüro BWL informieren, wann die Meldung an uns voraussichtlich erfolgen wird, um den Zeitpunkt etwas besser abschätzen zu können.

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. Ich weiß, dass man von der Uni am Ende des Semesters exmatrikuliert wird wenn man den 3. Versuch auch nicht besteht. Jedoch weiß ich nicht, ob ich direkt exmatrikuliert werde, wenn die Note auf meinem Leistungskonto steht, ab den 07.05 exmatrikuliert werde oder erst wenn das vierte Semester endet? Da es sich um eine Klausur vom 3 Semester handelt.

Zum Zeitpunkte der Exmatrikulation habe ich mich oben in den grundsätzlichen Bemerkungen schon geäußert. Die Exmatrikulation erfolgt dann, wenn die entsprechenden administrativen Schritte abgeschlossen sind. Dies kann, muss aber nicht zum Semesterende der Fall sein.

2. Falls ich die endgültige Bescheinigung erst am Ende des Semesters erhalte, könnte ich trotzdem an Klausuren, die innerhalb des 4 Semesters stattfinden teilnehmen und mich vor dem Semesterende exmatrikulieren?

Solange Sie nicht exmatrikuliert sind, sind Sie ein*e regulär immatrikulierte*r Studierende*r der Universität Hamburg mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.
Fragen zur Prüfungsteilnahme müssten Sie allerdings an das zuständige Studienbüro BWL richten, da Prüfungen bzw. Prüfungsanmeldungen an der Universität Hamburg in den Aufgabenbereich der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche fallen.

3. Falls nein könnte ich mich selbst exmatrikulieren, nachdem die Ergebnisse des 2. Termins raus sind bevor die Uni es tut?

Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, dann ist es irrelevant, ob Sie sich vor der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bzw. vor der durch uns vorgenommenen Exmatrikulation selbstständig exmatrikulieren oder nicht. Das endgültige Nicht-Bestehen einer Prüfung wird in jeden Fall entsprechend festgestellt und dokumentiert. Die Exmatrikulation, egal zu welchem Zeitpunkt, ändert an der Tatsache des endgültigen Nicht-Bestehens nichts.

4. Wenn ja könnte ich trotzdem BWL an einer anderen Uni studieren, wo das Modul (Grundlagen der Wirtschaftsinformatik) kein Teil des Studiengangs ist?

Das hängt von den entsprechenden Regelungen der anderen Universitäten ab, an denen Sie sich bewerben wollen.

An der Universität Hamburg gilt die Regel, dass man sich nicht für einen Studiengang bewerben kann, für den eine bereits endgültig nicht bestandene Prüfung ein Pflichtbestandteil ist. Im Zweifelsfall muss eine Bescheinigung des Fachbereiches bzw. der Fakultät bei der Immatrikulation eingereicht werden, dass der Studiengang studiert werden kann, weil die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtbestandteil ist ("Unbedenklichkeitsbescheinigung").

Ich gehe davon aus, dass andere Hochschule ebenfalls entsprechende Regelungen haben.

Eine pauschale "Sperrung" für einen Studiengang im eigentlichen Sinne gibt es nicht, da es von der spezifischen Prüfung abhängt, die Sie nicht bestanden haben.
Aber es gibt natürlich Fächer, die bundesweit sehr einheitlich strukturiert sind. Wenn eine Prüfung also verpflichtender Bestandteil an allen deutschen Hochschulen ist, dann hat die oben beschriebene Regelung natürlich de facto die Folge, dass Sie das entsprechende Fach nicht mehr in Deutschland studieren können.

5. Falls nein welche Studiengänge stehen mir noch offen? Ich habe nämlich gehört, dass sogar ähnliche Studiengänge ebenfalls für mich Deutschlandweit gesperrt sind. Ich würde jedoch gerne etwas im Bereich BWL, Marketing, Business machen

Ob Sie sich für BWL oder eine ähnlichen Studiengang bewerben können, hängt von den Regelungen und dem Aufbau des jeweiligen Studiengans an der Hochschule, bei der Sie sich bewerben wollen, ab.

6. Bin ich eigentlich jetzt komplett für den Studiengang BWL gesperrt, obwohl ich mich nach den Ergebnissen selbst exmatrikuliere bevor die Uni es macht?

Siehe Frage 3 und 4.

7. Falls ja sollte ich mich vor den Ergebnissen exmatrikulieren, damit die oben genannten Fälle nicht auftreten und ich für den Studiengang nicht gesperrt bin und könnte ich mich wieder immatrikulieren, falls ich die Klausur doch bestanden habe?

Siehe Frage 3.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Hopeless
Beiträge: 3
Registriert: Do 1. Apr 2021, 13:37

Re: Exmatrikulation: 3. Versuch vielleicht nicht bestanden

Beitrag von Hopeless »

Hallo Herr Walter,

ich bedanke mich sehr für Ihre ausführliche Nachricht. Ich fühle mich jetzt sehr aufgeklärt. Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen
Hopeless
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