Exmatrikulation nach 1.Staatsexamen

Antworten
Fabienne9
Beiträge: 2
Registriert: Di 20. Apr 2021, 13:44

Bearbeitet Exmatrikulation nach 1.Staatsexamen

Beitrag von Fabienne9 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im Februar dieses Jahres meine schriftlichen Prüfungen zum 1.Staatsexamen (Rechtswissenschaften) absolviert, wobei die Noten noch ausstehend sind. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich im Falle des Bestehens automatisch exmatrikuliert werde oder auch weiter Studentin bleiben könnte beziehungsweise ob ich im Falle des Nichtbestehens immatrikuliert bleibe, um dann den 2.Versuch zu nutzen. Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach 1.Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Fabienne9,

wenn Sie sich zum Sommersemester 21 durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückgemeldet haben, bleiben Sie mindestens bis Ende des Sommersemesters immatrikuliert. Sie werde automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihren Abschluss erwerben bzw. uns Ihr Abschluss von der Fakutät übermittelt wurde.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Fabienne9
Beiträge: 2
Registriert: Di 20. Apr 2021, 13:44

Re: Exmatrikulation nach 1.Staatsexamen

Beitrag von Fabienne9 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eine Frage stellt sich mir jetzt doch noch. Wenn ich mich zum 2.Staatsexamen anmelde, bleibe ich dann immatrikuliert? Vielen Dank!
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach 1.Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Fabienne9,

Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem uns Ihr Abschluss des 1. Staatsexamens gemeldet wird. Sollte dieses zeitverzögert geschehen und Sie sich zum Folgesemester bereits zurückgemeldet haben, bleiben Sie immatrikuliert.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten