Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Februar dieses Jahres meine schriftlichen Prüfungen zum 1.Staatsexamen (Rechtswissenschaften) absolviert, wobei die Noten noch ausstehend sind. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich im Falle des Bestehens automatisch exmatrikuliert werde oder auch weiter Studentin bleiben könnte beziehungsweise ob ich im Falle des Nichtbestehens immatrikuliert bleibe, um dann den 2.Versuch zu nutzen. Vielen Dank im Voraus!