Liebe lilli,
1) Kann ich mich zum 30.09 exmatrikulieren auch wenn die Begutachtung z. B. in Oktober eingereicht wird?
Ja.
Studierende der Universität Hamburg müssen in der Regel bis zur letzten Prüfung im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein. Wenn die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung in einem Studiengang ist, so ist das Abgabedatum der Abschlussarbeit in der Regel das Datum der letzten Prüfung.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, würde ich Sie bitten, mit Ihrem zuständigen
Studienbüro abzuklären, bis zu welchem Zeitpunkt Sie immatrikuliert sein müssen.
Für die Korrektur von Studien- und Prüfungsleistungen, die Eintragung von Noten und die Erstellung von Abschlussdokumenten ist an der Universität Hamburg keine Immatrikulation erforderlich.
2) "Ich möchte, dass mein Abschlussdatum im SoSe 2021 und nicht im WiSe 21-22 liegt."
Wenn Sie Ihre letzte Prüfungsleistung im Sommersemester 2021 erfolgreich absolviert haben, dann haben Sie den Abschluss auch im Sommersemester 2021 erlangt und dies sollte in Ihren Abschlussdokumenten (Zeugnis etc.) entsprechend dokumentiert sein.
Es ist dabei nicht relevant, wann das Zeugnisdokument ausgestellt wird, da das Datum der Zeugnisausstellung nicht identisch mit dem Datum des Studienabschlusses ist.
Wenn Sie detaillierte Informationen hierzu wünschen, müssten Sie sich bitte an das
Studienbüro Ihres Fachbereiches wenden, da die Erstellung der Abschlussdokumente an der Universität Hamburg in den Aufgabenbereich der einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten fällt.
Liebe Grüße
Thomas Walter