Beantragung des Bachelorzeugnisses nach Exmatrikulation

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Denise T.
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Registriert: Do 3. Dez 2020, 13:15

Bearbeitet Beantragung des Bachelorzeugnisses nach Exmatrikulation

Beitrag von Denise T. »

Hallo,

ich habe in diesem Semester meine Bachelorarbeit geschrieben und die Note dafür erhalten. Für mein Nebenfach musste ich nun noch eine Hausarbeit schreiben, welche ich nun auch abgegeben habe. Die Note für die Hausarbeit ist die einzige Leistung, die mir noch im meinem STiNE-Konto fehlt, um mein Abschlusszeugnis beantragen zu können.
In meinem zuständigen Studien- und Prüfungsbüro sagte man mir, ich müsse für die Eintragung der Note nicht mehr im kommenden Semester immatrikuliert sein.
Wie läuft das Verfahren, falls die Note der Hausarbeit nicht bis zum 30.09.21 in STiNE eingetragen wird und ich somit auch nicht die Möglichkeit habe das Zeugnis zu beantragen? Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich zum 30.09. automatisch exmatrikuliert, da ich mich nicht zum kommenden Wintersemester zurückgemeldet habe.
Kann ich trotzdem auch nach der Exmatrikulation und sobald alle Noten eingetragen sind mein Abschlusszeugnis beantragen? Oder muss ich dafür etwas beachten bzw. irgendetwas unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Denise
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Beantragung des Bachelorzeugnisses nach Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Denise,

für die Eintragung der Noten und Beantragung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Wenn Sie sich nicht zum Wintersemester zurückmelden, werden Sie im Oktober rückwirkend zum 1.10. automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Sollten Sie dann nach wenigen Wochen keinen Zugriff mehr zu Ihrem Studierenden-Account haben, müssen Sie sich wegen der Beantragung der Abschlussdokumente direkt an das Studienbüro wenden.

Mit besten Grüßen,
BK
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