Exmatrikulation nach Fehlversuch der Masterarbeit

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NuriaMaria
Beiträge: 1
Registriert: Do 20. Jul 2017, 21:12

Bearbeitet Exmatrikulation nach Fehlversuch der Masterarbeit

Beitrag von NuriaMaria »

Liebes Team vom Campus-Center Forum,

Ich habe den ersten Versuch meiner Masterarbeit im Fachbereich Romanische Literaturen nicht bestanden und bin nun am überlegen, einen ähnlichen romanischen Studiengang an einer anderen Hochschule fortzuführen. Wenn ich mich innerhalb der sechswöchigen Frist gegen einen zweiten Versuch entscheide, wann erfolgt etwa die Exmatrikulation - am Ende des Semesters oder zeitnah nach Ablauf der Frist?

Danke im Voraus!
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1865
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Exmatrikulation nach Fehlversuch der Masterarbeit

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo NuriaMaria,

wenn Sie eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie von uns zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Das heißt, wenn Sie sich gegen den Abschluss Ihres Masterstudiums an der Universität Hamburg entschließen und einen früheren Zeitpunkt der Exmatrikulation wünschen (vor dem 31. März 2022), müssen Sie sich eigenständig über STiNE exmatrikulieren.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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