Exmatrikulation nach mündl. Prüfung

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Alica Haritz
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Registriert: Do 13. Dez 2018, 20:43

Bearbeitet Exmatrikulation nach mündl. Prüfung

Beitrag von Alica Haritz »

Sehr geehrtes Team,

Ich wollte einmal fragen, ab welchem Zeitpunkt ich nicht mehr als Studentin gelte. Nach der Abgabe der Bachelorarbeit, nach der mündlichen Prüfung, nach dem Erhalt der Ergebnisse oder zum Ende des laufenden Semesters?

Liebe Grüße
Alica (Deutsche Sprache und Literatur)
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach mündl. Prüfung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Alica,

die Exmatrikulation erfolgt automatisch zum Ende des laufenden Semesters, sofern uns der Fachbereich Ihren erfolgreichen Abschluss gemeldet hat. Geschieht dieses bspw. vor dem 1. April, werden Sie zu diesem Datum exmatrikuliert, auch wenn Sie bereits den Semesterbeitrag für das Sommersemester überwiesen haben. Melden Sie sich zum Sommersemester zurück und die Meldung über Ihren Abschluss erfolgt erst im April oder später, werden Sie zum 30.9. exmatrikuliert.

Kontaktieren Sie bitte hierzu auch Ihre Krankenkasse, da diese das Ende eines Studiums anders definieren kann.

Mit besten Grüßen,
BK
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