Exmatrikulation ohne Abschlussnote?

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fresas
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Registriert: Di 24. Mai 2016, 11:09

Bearbeitet Exmatrikulation ohne Abschlussnote?

Beitrag von fresas »

Hallo liebes Campus-Team,

ich befinde mich im letzten Semester meines Bachelor-Studiums (Erziehungswissenschaften). Aufgrund von Themendiskussionen mit meiner Erstprüferin kann ich die offiziellen Zeiten, um mein Zeugnis am 30.09.2016 zu erhalten, nicht mehr einhalten. Die Arbeit werde ich definitiv dieses Semester abgeben, allerdings erhalte ich die Abschlussnote und mein Zeugnis erst nächstes Semester. Muss ich mich dafür nocheinmal rückmelden? Da ich ab Oktober arbeiten möchte, müsste ich wissen, wie es mit dem Studentenstatus ist. Oder werde ich automatisch exmatrikuliert? Wie sieht es aus, wenn ich die Bachelor-Arbeit nicht bestehe und bereits exmatrikuliert bin? Kann ich diese dann trotzdem wiederholen?

Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Exmatrikulation ohne Abschlussnote?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Svenja,

Sie werden erst zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten. Das bedeutet, dass Sie auch im nächsten Semester noch immatrikuliert bleiben können, wenn Sie Ihre Arbeit in diesem Semester bereits abgeben, Ihre Note und Ihr Zeugnis aber erst im nächsten Semester erhalten. Um immatrikuliert bleiben zu können, müssen Sie sich allerdings wie üblich zurückmelden, indem Sie den Semesterbeitrag bezahlen. Mit einer (Vollzeit-)Beschäftigung ab Oktober sollte eine Immatrikulation nicht kollidieren. Sie haben zwar bei einer Beschäftigung im Umfang von mehr als 20 Wochenstunden sozialversicherungsrechtlich keine Studierendenstatus mehr, obwohl Sie immatrikuliert sind, diesen hätten Sie ja aber bei einer früheren Exmatrikulation auch nicht.

Sollten Sie sich früher exmatrikulieren wollen, können Sie dies jederzeit tun, sollten aber die Abgabe Ihrer Bachelorarbeit abwarten. Informationen dazu, wie Sie sich tagesaktuell exmatrikulieren können, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, sollten Sie in jedem Fall vor der Exmatrikulation mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro klären, ob es in Ihrem Studiengang für den Fall des Nichtbestehens der Bachelorarbeit ein Problem darstellt, wenn Sie bereits exmatrikuliert sein sollten. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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fresas
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Re: Exmatrikulation ohne Abschlussnote?

Beitrag von fresas »

Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nun in meinem Studienbüro nachgefragt. Diese sagten mir nun, dass ich für einen Wiederholungsversuch eingeschrieben sein muss. Die Möglichkeiten einer Wiedereinschreibung (im Falle, dass ich mich schon vorher exmatrikuliert habe) soll ich mit der Zulassungsstelle klären. Können Sie mir sagen, ob man sich wieder einschreiben könnte?
Wenn ich mich nicht zurückmelde, werde ich doch auch automatisch exmatrikuliert oder?

Vielen Dank für ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Köppl
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation ohne Abschlussnote?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Köppl,

Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie in der Tat exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung ist nur unter besonderen Umständen möglich, z.B. wenn Sie sich zum Zweck der Kinderbetreuung oder für ein zeitweiliges Auslandsstudium exmatrikuliert haben (§3 der Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg). Dies ist in Ihrem Fall also vermutlich keine Option.

Eventuell helfen Ihnen aber die folgenden Informationen zur verspäteten Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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