Anmeldung der BA-Arbeit

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florian dießel
Beiträge: 1
Registriert: Mo 6. Jun 2016, 13:25

Bearbeitet Anmeldung der BA-Arbeit

Beitrag von florian dießel »

Hallo!
Ich studiere Gewerbelehramt für Gesundheitswissenschaften, bin im 6.Semester und möchte nun meine BA-Arbeit anmelden. Sie hatten eine Frist für die Anmeldung gesetzt bis zum 31.5., um dann direkt das Masterstudium angliedern zu können. Leider war es mir nicht möglich, diese Frist einzuhalten. Ist es denn trotzdem noch möglich, das Masterstudium zu beginnen, wenn ich die BA-Arbeit erst diese Woche anmelde?

MfG, Florian
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anmeldung der BA-Arbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Florian,

Die BA-Arbeit muss zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung zum Masterstudiengang vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in STiNE zugelassen worden sein. Deshalb empfiehlt das ZPLA die Abgabe der Anträge zur Erstellung der Bachelorarbeit bis zum 01.06. Die Anträge werden im ZPLA in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Daher ist es, wenn Sie die Arbeit jetzt noch anmelden, zwar möglich, dass Sie die Zulassung der Arbeit noch rechtzeitig für eine Bewerbung erhalten, dies ist aber nicht sicher. Weiter Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formula ... helor.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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