Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere im siebten Semester Religionswissenschaften an der Uni Hamburg.
Um das Studium abzuschließen, fehlt mir lediglich die Abschlussprüfung inklusive
der Bachelorarbeit. Ich habe bereits mit dieser begonnen, kann allerdings aufgrund
der starken Schmerzen eines schweren Bandscheibenvorfalls zur Zeit die Arbeit nicht
fortführen und vollenden. Mittlerweile hat sich die Situation so verschlechtert,
dass ich vorübergehend zu meiner Familie nach
Lübeck ziehen musste, weil ich mich nicht mehr selbst versorgen kann.
Daher muss ich jetzt am 22.02.2017 operiert werden. Bis zur OP ist es
mir kaum möglich an der Bachelorarbeit zu arbeiten. Ich bemühe mich
zwar die Arbeit fortzuführen, allerdings kann ich mich vor Schmerzen nicht mehr
konzentrieren. Anschließend muss ich schauen, wie die OP verlaufen ist und weiß noch nicht, wann ich fähig bin an der Arbeit weiterzuschreiben.
Daher habe ich die Frage an Sie, ob die Möglichkeit besteht, dass
ich noch einmal Studiengebühren bezahle und dann im April abgeben könnte
und somit mein Studium auch im April absschließen kann. Es wäre wichtig, das ich
danach nicht mehr als Student gemeldet bin, da ich anschließend, bis ich wieder richtig
gesund bin, Arbeitslosengeld/HartzIV beantragen muss.
Oder muss ich dann ein ganzes Semester länger studieren und darf dann erst im Sommer
mein Studium beenden. Das wäre für mich wirklich existenzgefährdend. Somit wäre ich
natürlich sehr erleichtert, wenn ich mein Studium im April abschließen könnte.
Nach Rücksprache mit meinem Professor wäre es kein Problem den Abschluss in den April
zu legen, er bat mich nur, die rechtliche Seite noch einmal mit Ihnen zu klären.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
C. Jäde