Liebe Claudia,
Sofern in Ihrer Prüfungsordnung fest gelegt ist, dass für das Semester, in dem das Abschlussmodul und die Abschlussarbeit absolviert werden, kein Teilzeitstudium beantragt werden kann, sind davon in der Regel keine Ausnahmen möglich. Hier sollten Sie sich aber noch einmal bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro erkundigen. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html Den Teilzeitstatus beenden Sie mit Beginn des Semesters, in dem Sie das Abschlussmodul anmelden. D.h. Sie stellen zu Beginn des entsprechenden Semesters keinen weiteren Antrag auf Teilzeitstudium bzw. beantragen die Aufhebung Ihres Teilzeitstatus, sofern Sie für das entsprechende Semester schon ein Teilzeitstudium beantragt hatten.
Hinsichtlich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks beraten lassen. Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... /Finanzen/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling