Prfüfungsversuche

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Tahal
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Bearbeitet Prfüfungsversuche

Beitrag von Tahal »

Hallo,
Vielleicht ist diese Frage schon mehrmals gefallen, jedoch finde ich nirgendwo etwas dazu..
Ich bin durch meinen 1. Versuch in der Statistik Klausur gefallen und wollte fragen wie viele Versuche man insgesamt hat, bis man exmatriuliert wird..? 2 oder 3?
Danke schon mal für die Antwort :)
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Prfüfungsversuche

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) Tahal,

die Anzahl der Prüfungsversuche für Klausuren ist an der Uni Hamburg nicht einheitlich geregelt.

Statistik wird in mehreren Studiengängen angeboten. Welchen Studiengang studieren Sie und seit wann sind Sie in diesem Studiengang immatrikuliert? Alternativ können Sie natürlich auch direkt im Studienbüro Ihres Fachbereichs nachfragen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Universität Hamburg
Tahal
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Re: Prfüfungsversuche

Beitrag von Tahal »

Ich komme jetzt in das 2. Semester und möchte den Bachelor of Science in Psychologie machen.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Prfüfungsversuche

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) Tahal,

die Anzahl der Prüfungsversuche ist in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) geregelt.

In den für Sie geltenden FSB (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 130710.pdf) für den Bachelorstudiengang Psychologie steht folgendes:

„Bei allen Modulen muss grundsätzlich der erste angebotene Prüfungstermin als Prüfungsversuch wahrgenommen werden.

Modulprüfungen für Pflicht- und Wahlpflicht- und Wahlmodule sind innerhalb von
Fristen zu erbringen. Innerhalb der Frist sind maximal drei Prüfungsversuche zulässig. Ein vierter Prüfungsversuch (d.h. eine dritte Wiederholungsprüfung) kann auf
Antrag durch den Prüfungsausschuss bei Vorliegen eines Härtefalls gewährt werden.
Der Antrag ist unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach der Bekanntgabe der
Ergebnisse des dritten Prüfungsversuchs zu stellen und zu begründen. Geeignete
Nachweise für die geltend gemachten Gründe sind beizufügen. Prüfungsart und
–termin können in begründeten Ausnahmefällen bei einer dritten Wiederholungsprüfung
vom Prüfungsausschuss abweichend von der Modulbeschreibung festgelegt
werden.“

Das bedeutet: Sie haben 3 Prüfungsversuche, wobei der 3. Prüfungsversuch bestanden werden muss. Ausnahme: Wenn ein Härtefall vorliegt, kann ein Antrag beim Prüfungsausschuss für einen 4. Prüfungsversuch gestellt werden.
Besteht man den 3. Prüfungsversuch (bzw. mit stattgegebenem Härtefallantrag den 4. Prüfungsversuch) auch nicht, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Tahal
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Re: Prfüfungsversuche

Beitrag von Tahal »

Vielen lieben Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
Liebe Grüße :)
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