Warten auf letzte erforderliche Note trotzdem Rückmeldung erforderlich?

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HannahT
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Registriert: Do 23. Mär 2017, 14:18

Bearbeitet Warten auf letzte erforderliche Note trotzdem Rückmeldung erforderlich?

Beitrag von HannahT »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere zurzeit Betriebswirtschaftslehre. Ich habe bereits meine Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen, sodass meine letzte Prüfung am 29.3.17 stattfindet.
Nach erfolgreichen Abschließen der Klausur habe ich das Studium somit abgeschlossen, sodass ich anschließend das Abschlusszeugnis beantragen würde.

Nun habe ich im Stine-Portal die Nachricht zur Rückmeldung zum Sommersemester erhalten. Darin wurde erklärt, dass im Falle keiner Rückmeldung eine Zwangsexmatrikulation vollzogen wird.
Da meine letzte Prüfung Ende diesen Monats stattfindet, ist davon auszugehen, dass die Bekanntgabe der Note frühestens Mitte bis Ende April sein wird, welches sich bereits im nächsten Semester befindet.
Ich habe mich nun gefragt, ob eine Rückmeldung bzw. der Semesterbeitrag in Höhe von 313,- erforderlich ist, da nur noch auf die letzte erforderliche Leistung gewartet wird.

Ist es möglich, dass der Beitrag überwiesen wird und anschließend rückerstattet wird?
Im Falle keiner Rückmeldung sollte ich dann ein Antrag zur Exmatrikulation beantragen?

Ich möchte ungern 313,- bezahlen, obwohl ich im Sommersemester 2017 nicht mehr studieren werde und das Semesterticket auch nicht mehr in Anspruch nehmen werde. Allerdings möchte ich selbstverständlich nicht, dass etwas meinem Abschluss im Wege steht.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Warten auf letzte erforderliche Note trotzdem Rückmeldung erforderlich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe HannahT,

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in diesem Forum hier: viewtopic.php?f=48&t=3032 Was dort über Bachelorarbeit und Hausarbeit gesagt wird, gilt analog auch für mündliche Prüfungen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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