Liebe Lena,
Nachteilsausgleiche in Bezug auf Prüfungsleistungen beantragen Sie nicht vor Beginn des Semesters, sondern immer im Kontext der fraglichen Prüfung, d.h. in der Regel im betreffenden Semester, vor oder spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung. Wann Sie sich zur Prüfung anmelden, ist je nach Studiengang und Prüfung unterschiedlich. Wenn Sie für mehrere Prüfungen aus den gleichen Gründen die gleiche Art von Nachteilsausgleich beantragen möchten, gibt es ggf. die Möglichkeit, dies gesammelt zu tun. Informationen zu Nachteilsausgleichen in Prüfungen an der Uni Hamburg finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... fungen.pdf
Auf der Basis
Ihrer vorherigen Frage hier im Forum gehe ich davon aus, dass Sie noch nicht an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. In diesem Fall setzen Sie sich bezüglich der Frage nach den Nachteilsausgleichen am besten gleich nach der Immatrikulation mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro in Verbindung. Sollten Sie bereits immatrikuliert sein, können und sollten Sie dies jetzt schon tun. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling