Wechsel von CAU nach UniHH nach 3.Versuch druchgefallen

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lolle
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Registriert: Fr 22. Sep 2017, 13:45

Bearbeitet Wechsel von CAU nach UniHH nach 3.Versuch druchgefallen

Beitrag von lolle »

Hallo,
momentan studiere ich an der CAU im Bachelor Chemie und bin in einer Prüfung zum 3.Mal durchgefallen. Bei uns gibt es die Jokerreglung (4.Versuch), diese Möglichkeit kann ich noch nutzen.

Ist es möglich, dass ich jetzt noch (nach dem durchgefallenen 3.Versuch) die Uni wechsel und in HH mit Chemie weitermache, oder bin ich in HH für dieses Fach jetzt gesperrt?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
lolle
Beiträge: 2
Registriert: Fr 22. Sep 2017, 13:45

Re: Wechsel von CAU nach UniHH nach 3.Versuch druchgefallen

Beitrag von lolle »

Es geht dabei wohl um das endgültige Nicht-Bestehen dieser Prüfung:
§ 44
Versagung der Fortführung des Studiums
Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen.

An der CAU gilt das endgültige Nicht-Bestehen, nachdem ich im 4.Versuch ("Jokerversuch") durchgefallen bin. An der Uni HH gilt das endgültige Nicht-Bestehen ja schon nach dem 3.Versuch.

Welche Regelung gilt beim Wechsel?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Wechsel von CAU nach UniHH nach 3.Versuch druchgefallen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo lolle,

Für den Wechsel an die Hamburg ist nur relevant, ob Sie laut den rechtlichen Regelungen Ihrer vorherigen Hochschule eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Wenn Sie also laut den für die Uni Kiel geltenden Regelungen noch nicht endgültig nicht bestanden haben, können Sie Ihr Studium an der Uni Hamburg fortführen, sofern Sie sich erfolgreich bewerben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Uni Hamburg weniger Prüfungsversuche einräumt als Ihre vorherige Hochschule.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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