Liebe Conny,
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Bevor Sie sich nach der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen erkundigen oder sogar ein zweites Studium in Angriff nehmen, versichern Sie sich aber in jedem Fall noch einmal bei den Kultusministerien der Bundesländer, die für Sie für die Ableistung eines zweiten Referendariats nach den zweiten Studium in Frage kommen, ob es überhaupt möglich ist, ein Referendariat für ein anderes Lehramt zu absolvieren, wenn Sie bereits ein Referendariat für das Lehramt an Gymnasien nicht bestanden haben. Kontaktdaten der Kultusministerien finden Sie hier:
https://www.bildungsserver.de/Kultusmin ... 80-de.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling