Hallo Robin1992,
Ihre erste Frage lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten, da die Antwort davon abhängt, um welche Klausur es genau geht. Wenn Sie eine Prüfung in BWL endgültig nicht bestehen, bedeutet das in jedem Fall, dass Sie den Studiengang BWL nicht weiter studieren dürfen. Weiterhin dürfen Sie laut
§44 Hamburgisches Hochschulgesetz das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Welche Studiengänge Ihnen nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung noch offen stehen, hängt damit also von den Inhalten der betreffenden Prüfung ab.
Zu Ihrer zweiten Frage: §10 der
Prüfungsordnung der Fakultät für Betriebswirtschaft für
Studiengänge mit dem Abschluss „Bachelor of Science (B.Sc.)“ besagt:
"(4) Die Studierenden müssen nach dem Ablauf des:
• dritten Fachsemesters mindestens 60 Leistungspunkte (LP) aus den Pflichtmodulen,
[...]
erfolgreich erbracht haben.
Sind die Leistungen nach Satz 1 nicht erbracht worden, können auf Antrag der bzw. des Studierenden weitere Prüfungsversuche vom Prüfungsausschuss nur genehmigt werden, wenn Prüfungsversuche in Modulen im Umfang von mindestens 30 LP durchschnittlich pro Semester nachgewiesen werden."
Sie haben also die Auflage, nach Ende des 3. Fachsemester 60 LP aus den Pflichtmodulen erbracht zu haben. Die Regelung besagt aber nicht, dass Sie exmatrikuliert werden, wenn Sie diese Auflage nicht erfüllen, sondern nur, dass Anträge auf weitere Prüfungsversuche in diesem Fall an besondere Bedingungen geknüpft sind. Aus dieser Bestimmung können aber weitere Konsequenzen folgen. Bitte informieren Sie sich hier noch einmal genau beim Studienbüro BWL über mögliche Konsequenzen der Nichterfüllung dieser Auflage. Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling