Möglichkeiten falls BWL 3. Versuch nicht bestanden wird

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Robin1992
Beiträge: 2
Registriert: Di 15. Aug 2017, 21:34

Bearbeitet Möglichkeiten falls BWL 3. Versuch nicht bestanden wird

Beitrag von Robin1992 »

Hallo liebes Campus-Team,

was für Möglichkeiten bzw. Alternativen (Studiengänge Wirtschaft oder Lehramt) habe ich, wenn ich in BWL eine Klausur im 3. Versuch nicht schaffe?

Stimmt es auch, dass ich nach dem 3. Semester 60 Credits erreicht haben muss und falls ich diese nicht erreiche auch exmatrikuliert werde und BWL nicht mehr weiter studieren kann?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Möglichkeiten falls BWL 3. Versuch nicht bestanden wird

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Robin1992,

Ihre erste Frage lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten, da die Antwort davon abhängt, um welche Klausur es genau geht. Wenn Sie eine Prüfung in BWL endgültig nicht bestehen, bedeutet das in jedem Fall, dass Sie den Studiengang BWL nicht weiter studieren dürfen. Weiterhin dürfen Sie laut §44 Hamburgisches Hochschulgesetz das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Welche Studiengänge Ihnen nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung noch offen stehen, hängt damit also von den Inhalten der betreffenden Prüfung ab.

Zu Ihrer zweiten Frage: §10 der Prüfungsordnung der Fakultät für Betriebswirtschaft für
Studiengänge mit dem Abschluss „Bachelor of Science (B.Sc.)“
besagt:
"(4) Die Studierenden müssen nach dem Ablauf des:
• dritten Fachsemesters mindestens 60 Leistungspunkte (LP) aus den Pflichtmodulen,
[...]
erfolgreich erbracht haben.
Sind die Leistungen nach Satz 1 nicht erbracht worden, können auf Antrag der bzw. des Studierenden weitere Prüfungsversuche vom Prüfungsausschuss nur genehmigt werden, wenn Prüfungsversuche in Modulen im Umfang von mindestens 30 LP durchschnittlich pro Semester nachgewiesen werden."
Sie haben also die Auflage, nach Ende des 3. Fachsemester 60 LP aus den Pflichtmodulen erbracht zu haben. Die Regelung besagt aber nicht, dass Sie exmatrikuliert werden, wenn Sie diese Auflage nicht erfüllen, sondern nur, dass Anträge auf weitere Prüfungsversuche in diesem Fall an besondere Bedingungen geknüpft sind. Aus dieser Bestimmung können aber weitere Konsequenzen folgen. Bitte informieren Sie sich hier noch einmal genau beim Studienbüro BWL über mögliche Konsequenzen der Nichterfüllung dieser Auflage. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Robin1992
Beiträge: 2
Registriert: Di 15. Aug 2017, 21:34

Re: Möglichkeiten falls BWL 3. Versuch nicht bestanden wird

Beitrag von Robin1992 »

Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für die ausführliche und äußerst informative Antwort.
Ich werde mich zum 2. Teil meiner Frage dann ans Studienbüro wenden.
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