Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

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KristinD96
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Bearbeitet Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von KristinD96 »

Hallo!
Meine Bachelorarbeit muss bis zum 18.3.19 abgegeben werden. Danach habe ich noch eine mündliche Prüfung, die ich wahrscheinlich auch im März ablegen werde. Muss/Kann ich mich zum nächsten Semester (ab April) trotzdem wieder rückmelden? Oder werde ich automatisch exmatrikuliert?
Und wenn ich mich zurückmelde, bin ich dann komplett für das nächste Semester eingeschrieben, oder werde ich mit dem Antrag auf mein Zeugnis exmatrikuliert? Da mein Masterstudium erst im Oktober beginnt, wäre es für mich nämlich am einfachsten, für das SoSe weiter eingeschrieben zu bleiben.

Beste Grüße,
Kristin
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Kirstin,

Sie werden aufgrund eines bestandenen Studium automatisch zum Semesterende nach Zeugnisausgabe exmatrikuliert.

Das bedeutet, dass Ihr Exmatrikulationszeitpunkt vom Datum der Zeugnisausgabe abhängig ist. Ist das Datum der Zeugnisausgabe vor dem 31.03., werden Sie voraussichtlich bereits zum Ende des aktuellen Wintersemesters exmatrikuliert. Erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis erst nach dem 01.04. werden Sie erst zum Ende des Sommersemesters automatisch exmatrikuliert und bleiben noch für das Sommersemester eingeschrieben.

Von daher erkundigen Sie sich zur besseren Einschätzung bitte in Ihrem Fachbereich, wann voraussichtlich Ihr Abschlusszeugnis ausgestellt wird. Sollte das Zeugnis erst im April ausgestellt werden,können Sie sich einfach für das Sommersemester zurückmelden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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KristinD96
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Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von KristinD96 »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung!

Beste Grüße,
Kristin
charminooo
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Registriert: Di 22. Jan 2019, 21:03

Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von charminooo »

Moin,

mein Anliegen ist ähnlich, und ich denke die Antwort ist ähnlich, aber sicher ist sicher ;-)

Ich werde Anfang Februar meine Bachelorarbeit einreichen. Die mündliche Prüfung wird evtl erst Ende März/im April möglich sein. Muss ich dann für das Sommersemester die Studiengebühren bezahlen oder ist mir die Entscheidung selbst überlassen? Wenn ich mich für das Sommersemester zurückmelde, bleibt der Studentenstatus (im Bezug auf die Krankenversicherung) bis zum Ende des Semesters vorhanden, oder verfällt der, sobald das Abschlusszeugnis ausgestellt wurde?

Vielen Dank!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) carminooo,

die Informationen bezüglich der automatischen Exmatrikulation zum Semesterende nach Ausgabe des Abschlusszeugnisses, trifft auch auf Sie zu. Wenn ich Sie aber richtig verstehe, ist Ihre Absicht eine andere. Während es im oberen Beitrag darum ging möglichst noch im Sommersemester eingeschrieben zu bleiben, geht es Ihnen vielleicht auch darum, möglichst nicht im Sommersemester eingeschrieben zu sein, um die Semestergebühren nicht bezahlen zu müssen. Von daher ist die Vorgehensweise abweichend.

Wenn Sie sich zum Sommersemester zurückmelden und Sie das Abschlusszeugnis erst nach dem 01.04. erhalten, bleiben Sie automatisch bis zum Ende des Semesters als Studierende/r in Ihrem Studiengang eingeschrieben.

Wenn die mündliche Prüfung im März ist und dies Ihre letzte zu erbringende Prüfungsleistung ist, können Sie sich nach der mündlichen Prüfung auch selbst exmatrikulieren. Wählen Sie im Exmatrikulationsantrag (in STiNE) den Grund „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“.

Sollte die mündliche Prüfung aber erst im April sein, sollten Sie im Fachbereich klären, ob Sie für das Ablegen der mündlichen Prüfung noch an der Uni Hamburg eingeschrieben sein müssen, oder ob Sie sich schon selbst exmatrikulieren können, um sich nicht mehr zum Sommersemester rückmelden zu müssen.

Bei beiden Varianten sollten sie aber bedenken, dass es zu organisatorischen Schwierigkeiten führen kann, wenn Sie sich exmatrikuliert haben, aber Sie noch einen Prüfungsversuch ablegen müssen, falls Sie zum Beispiel die mündliche Prüfung nicht im ersten Versuch bestehen oder durch Krankheit einen Prüfungsversuch nicht wahrnehmen können.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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charminooo
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Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von charminooo »

Lieber Herr Gautzsch,

vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich werde mich mal sicherheitshalber für das Sommersemester zurück melden.
Leonie.Kress
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Registriert: So 22. Jan 2017, 17:11

Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Leonie.Kress »

Moin!
Auch mein Anliegen ist ähnlich und ich werde mich auf jeden Fall nochmal in meinem Studienbüro erkundigen. Ich werde meine schriftliche Arbeit innerhalb des SoSe 2021 abgeben, die mündliche wird aber sicherlich erst im WiSe 2021/22 abgelegt werden können.

Allerdings enthält meine Frage noch einen anderen Zusatz. Ich bin bereits vorläufig an einer anderen Universität für einen anschließenden Masterstudiengang immatrikuliert. Ist es überhaupt möglich, mich für das WiSe 2021/22 an der Uni Hamburg zurückzumelden, wenn ich bereits für das gleiche WiSe an einer anderen Uni immatrikuliert bin?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und bleiben Sie gesund!

Leonie Kress
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Rückmeldung nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau Kess,

über die Notwendigkeit der Rückmeldung zum WiSe 2021/22 Ihr Studienbüro zu fragen, ist eine gute Vorgehensweise.

Falls Sie sich für die letzte mündliche Prüfung noch für das Wintersemester zurückmelden müssen, sollten Sie mit Ihrer anderen Hochschule klären, ob Sie zusätzlich dort immatrikuliert sein können.

Umgekehrt, wenn Sie z.B. einen Bachelor in der Endphase studieren, können Sie trotzdem bereits in das neue Masterstudium immatrikuliert sein, sofern Sie bei der Immatrikulation eine kurzfriste Überschneidung erklären. Das regelt aber jede Hochschule anders, daher sollten Sie sich dort erkundigen.
Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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