Studienleistung nicht abgeben = exmatrikuliert?

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franziska1801
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Bearbeitet Studienleistung nicht abgeben = exmatrikuliert?

Beitrag von franziska1801 »

Hallo,
ich studiere im 1. Semester im Nebenfach Volkskunde/Kulturanthropologie und muss jetzt zum Bestehen des Einführungsseminars eine Studienleistung in Form eines 6 - 8 seitigen Reflexionspapiers erbringen. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ich das Nebenfach zum Wintersemester wechseln möchte.
Wenn ich diese Leistung nicht erbringe, falle ich dann im ganzen Modul durch und werde im Nebenfach exmatrikuliert? Hat es eine Auswirkung, wenn ich ein Semester dann kein Nebenfach belege? In den OEs wurde uns gesagt, dass es auch die Möglichkeit gibt sich sozusagen auf "Stand - By" zu schalten (ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut), so dass man keine Prüfungsversuche verbraucht, weil vllt. möchte ich ja irgendwann doch wieder zurück..

Danke schon einmal
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Studienleistung nicht abgeben = exmatrikuliert?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Franziska,

Sie werden in keinem Fall exmatrikuliert, weil Sie eine Studienleistung nicht erbracht haben. Es kann bei Nichterbringen einer Studienleistung allerdings sein, dass Sie nicht an einer der Veranstaltung zugeordneten Prüfung teilnehmen dürfen, sondern die Veranstaltung, in der die Leistung gefordert wird, zunächst wiederholen müssen. Dies spielt für Sie, wenn Sie das Nebenfach wechseln wollen, aber ja wahrscheinlich keine Rolle.

Ich empfehle Ihnen daher folgendes Vorgehen: Stellen Sie sicher, dass es sich bei der Leistung wirklich nur um eine Studienleistung und nicht um eine Prüfungsleistung handelt. Dazu fragen Sie am besten die/den Lehrenden der Veranstaltung. Wenn es sich um eine Studienleistung handelt, gibt es keine Probleme, wenn Sie sie nicht abgeben, sofern Sie die der Veranstaltung zugeordnete Prüfung in diesem Semester ohnehin nicht ablegen möchten. Sollte es sich um eine Prüfungsleistung handeln, fragen Sie beim Studienbüro Kulturwissenschaften nach, ob Sie von der entsprechenden Prüfung abgemeldet werden können - ich vermute, darauf bezog sich die Information, die Sie in der OE erhalten haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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