Hallo,
Ich schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit und habe mir als Exmatrikulationsdatum den 31.7. ausgesucht, da ich ab dem 1.8. ein Beschäftigungsverhältnis haben werde (Krankenkassenwechsel etc spielen auch noch mit rein). Die mündliche Prüfung soll trotzdem erst Anfang August stattfinden.
Im Prüfungsamt sagte man mir, dass ich mich ab Erhalt der Zulassung zur Bachelorprüfung exmatrikulieren kann. Mein Studienfach ist Vor- und frühgeschichtliche Archäologie, Studienbeginn WiSe 2015/2016.
Nun meine Frage: Beim Antrag auf Exmatrikulation gab es als Angabe für den Grund nur Optionen, die bestandene Abschlussprüfungen voraussetzen (Option 1 und Option A) oder andere auf mich nicht zutreffende Gründe. Welche Option muss ich wählen?
Vielen Dank und freundliche Grüße!