Uniwechsel Exmatrikulaitonsfrist

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aldu3760
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Bearbeitet Uniwechsel Exmatrikulaitonsfrist

Beitrag von aldu3760 »

Sehr geehrtes Campus-Center Team,

ich habe heute einen Zulassungsbescheid für den Master of Education Studiengang Englisch/Biologie (Gymnasium) für das kommende Semester erhalten.

Momentan bin ich noch im 1. Master of Education-Semester an der Universität Oldenburg immatrikuliert und würde mich gerne erst dann exmatrikulieren, wenn ich endgültig an der Uni Hamburg immatrikuliert bin (oder meine Bewerbungsunterlagen (auch bezüglich des Uniwechsels) überprüft wurden), um kein Risiko einzugehen. Daher meine Frage: ist das möglich? Oder muss ich spätestens am 30. September 2019 in Oldenburg exmatrikuliert sein, damit ich am 01. Oktober in Hamburg immatrikuliert werden kann?
Das Nachreichen des Exmatrikulationsbescheids ist ja bis zum Ende des 1. Semesters möglich.

Vielen Dank im Voraus & mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Uniwechsel Exmatrikulaitonsfrist

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo aldu3760,

Das ist fast möglich ;) Sie können sich vorläufig an der Uni Hamburg einschreiben, ohne sich an der Uni Oldenburg exmatrikulieren zu müssen, endgültig werden Sie aber erst dann eingeschrieben, wenn Sie auch die Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht haben. Sobald Sie Ihre vorläufigen Semesterunterlagen erhalten und den Semesterbeitrag bezahlt haben, können Sie sicher sein, dass Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg erfolgreich war und können sich daher dann an der Uni Oldenburg exmatrikulieren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
aldu3760
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Re: Uniwechsel Exmatrikulaitonsfrist

Beitrag von aldu3760 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
D.h. also, sollte ich die vorläufigen Semesterunterlagen noch nicht bis zum 30.09. erhalten haben, dann kann ich mit der Exmatrikulation in Oldenburg auch bis in den Oktober warten?
Da ich die Immatrikulationsunterlagen bereits heute per Einschreiben versendet habe, hoffe ich, dass dieser Fall gar nicht eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Uniwechsel Exmatrikulaitonsfrist

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo aldu3760,

Ja, das können Sie. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass dieser Fall eintritt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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