Seite 1 von 2

Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 14:17
von Isavisadings
Hallo!

Ich habe in diesem Semester alle Leistungen in meinen Fächern MuK (HF) und Soziologie (NF) erbracht. Lediglich eine Hausarbeit im Nebenfach steht aus, die ich noch in diesem Monat abgeben möchte.

Ich habe mich bereits für einen Masterstudiengang beworben und möchte mich nun dort immatrikulieren. Auf den Unterlagen der Hochschule steht, dass das möglich ist - sogar wenn noch Leistungen aus dem Bachelor ausstehen und erst im Wintersemester erbracht werden (also im ersten Facharbeiter an der neuen Uni). Trotzdem muss ich zur Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung und einen Studienzeitnachweis vorlegen. Diese werden bis nächste Woche benötigt.

Nun meine Frage: Kann ich mich exmatrikulieren, obwohl ich die Hausarbeit bisher noch nicht abgegeben habe? Wie schnell ist es möglich, eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie einen Studienzeitnachweis auszustellen?

Ein nachreichen der Unterlagen ist leider nicht möglich. Das Bachelorzeugnis und ein Beleg, dass alle Leistungen des Bachelors erbracht sind, werden erst am Ende des Wintersemesters gefordert.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: Fr 6. Sep 2019, 14:25
von Campus-Center - BK
Hallo Isavisadings,

Sie können sich bereits jetzt schon zum 1. Oktober von der Uni Hamburg exmatrikulieren. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Werktage. Wenn Sie sich aktiv exmatrikulieren, das heißt, die Exmatrikulation explizit beantragen, kann diese jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Wir empfehlen dieses nur, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie die letzte Prüfungsleistung auch bestehen.

Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auch hier:https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: So 8. Sep 2019, 14:20
von MIP
Hallo!

Ist denn der Antrag auf Exmatrikulation nicht zurückzuziehen, wenn er jetzt bis zum 01. Oktober eingereicht wird? Wenn also alle Noten bis zum 01. Oktober eingetragen sind und der Exmatrikulationsantrag bis zu diesem Datum gestellt wird, sollte doch alles in trockenen Tüchern sein, oder?

Ich habe außerdem eine weitere Frage: Ich benötige für meine Master-Universität einen Studienzeitnachweis. Gibt es eine Möglichkeit, diesen zu bekommen?

Liebe Grüße.

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: So 8. Sep 2019, 19:51
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo MIP,

Nein, den Antrag auf Exmatrikulation können Sie nicht zurückziehen, sobald er bearbeitet wurde. Wenn alle Noten eingetragen sind, können Sie den Antrag stellen - die Bearbeitung dauert nur 3 Arbeitstage.

Den Studienzeitnachweis bekommen Sie über dies Formular: https://www.uni-hamburg.de/studium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: So 8. Sep 2019, 20:04
von MIP
Hallo,
da möchte ich noch einmal genauer nachfragen. Ich habe alle Prüfungsleistungen abgegeben und warte nun nur noch auf die Noten. Ich möchte mich dennoch schon für den Masterstudiengang immatrikulieren. Zwar gehe ich nicht davon aus, jedoch ist es wohl nie völlig auszuschließen, dass man in einer Prüfungsleistung durchfällt. Wenn dies der Fall ist und ich bereits einen Exmatrikulationsantrag für Ende dieses Semester gestellt habe, würde das ja bedeuten, dass ich nicht mehr eingeschrieben bin.

- Es ist also völlig unmöglich, das Studium nach einer Exmatrikulation wieder aufzunehmen?
- Bedeutet dass, dass die Einschreibung in einen Masterstudiengang, aufgrund der Zeit, die die Dozenten zur Benotung brauchen, dazu führen kann, dass der Bachelorabschluss nicht erfolgt?

Im Grunde liegt ja nicht in meiner Hand, wie lange die Dozenten für die Benotung brauchen. Obwohl ich allen Dozenten die Situation erklärt habe und die Hausarbeiten pünktlich abgegeben habe, wäre es letzlich ja dann für mich fatal, wenn ich schließlich doch durchfallen sollte.

Es geht nicht um die Ausstellung des Zeugnis, nur um die Exmatrikulation.

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: So 8. Sep 2019, 20:13
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo MIP,

Nach einer Exmatrikulation auf eigenen Antrag ist es in der Tat, sofern nicht besondere Gründe für die Exmatrikulation vorliegen, nicht möglich, sich wieder einzuschreiben.

Wenn Sie sich an der Uni Hamburg für einen Masterstudiengang immatrikulieren möchten, ist eine vorherige Exmatrikulation für den Bachelorstudiengang dafür nicht erforderlich. Die endgültige Umschreibung erfolgt automatisch, sobald Ihr Bachelorstudium endgültig abgeschlossen ist, vorher sind Sie für den Masterstudiengang bedingt immatrikuliert. Das ist also kein Problem in Bezug auf den Bachelorabschluss. Inwiefern auch andere Hochschulen hier Übergangsregelungen haben, müssen Sie, sofern Sie sich an einer anderen Hochschule für einen Master einschreiben möchten, dort in Erfahrung bringen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: So 8. Sep 2019, 20:17
von MIP
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Da ich nun bereits einen Antrag auf Exmatrikulation zum 30.09 gestellt habe, würde ich gerne wissen, wie ich diesen wieder zurückziehen kann, um anschließend die Problematik mit der neuen Hochschule zu besprechen.

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: Mo 9. Sep 2019, 09:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo MIP,

Dazu schreiben Sie uns bitte über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/studium

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 10:27
von MIP
Hallo!

Ich wollte mich erkundigen, wo der Unterschied zwischen dem Antrag "Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung" und "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe". Da ich nun Bestehensbescheinigungen für alle Prüfungsleistungen habe, möchte ich mich gern exmatrikulieren. Das Zeugnis für meinen Bachelor kann ich allerdings erst beantragen, wenn auch alle Noten feststehen. Ich würde intuitiv sagen, dass ich daher einen Antrag "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" stellen muss. Ist das korrekt?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Re: Exmatrikulation zum Masterstudiengang

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 11:10
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo MIP,

Das ist korrekt. "Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung" wird nur dann ausgewählt, wenn das Zeugnis schon vorliegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling