Exmatrikulation vor Master Beginn

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Seebold
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Bearbeitet Exmatrikulation vor Master Beginn

Beitrag von Seebold »

Liebes Forum Team,

ich habe für das WS 19/20 eine Zulassung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurswesen in Hamburg bekommen und meinen Immatrikulationsantrag auch bereits eingereicht. Auf der Checkliste zu den nachzureichenden Unterlagen findet sich ja nun die Exmatrikulationsbescheinigung (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf). In meinem aktuellen Studiengang steht die letzte Prüfung am 20.09.19 an, danach wäre an sich eine Exmatrikulation möglich. Nachdem ich Rücksprache mit dem Prüfungsamt gehalten habe, ist es jedoch unsicher ob nach einer Exmatrikulation die Noteneintragung usw. reibungslos läuft.

Auf dieser Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html steht jedoch, dass es für Masterstudiengänge möglich ist, im Bachelorstudiengang weiterhin eingeschrieben zu bleiben. Mich stören die konkurierenden Aussagen:

"Sie dürfen jedoch mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sein" <-> "Bis zum endgültigen Abschluss des Bachelorstudiums können Sie parallel an zwei Hochschulen eingeschrieben sein."

Da ich hierbei extrem unsicher bin ist nun meine Frage:

Ist es mir möglich, auch nach dem 01. Oktober eingeschrieben zu bleiben um eine problemlose Noteneintragung zu ermöglichen (und ist hier der endgültige Abschluss die Zeugnisvergabe)? Oder muss ich, um den Studiengang in Hamburg korrekt antreten zu können, mich vor Semesterbeginn exmatrikulieren?

Besten Dank für die Antwort schon mal!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Exmatrikulation vor Master Beginn

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Seebold,

Es gibt hier eine Übergangsregelung, die Ihnen erlaubt, im Falle eines fast abgeschlossenen Studiums bis zu einem Semester parallel in beiden Studiengängen eingeschrieben zu bleiben. Es ist daher kein Problem für Ihre Immatrikulation, wenn Sie die Bescheinigung erst nach dem 01.Oktober nachreichen können. Wichtig ist aber zu beachten, dass Sie keine Immatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg erhalten, so lange Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule nicht eingereicht haben. Studierendenausweis und Semesterticket erhalten Sie, diese weisen eine bedingte Einschreibung an der Uni Hamburg aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Seebold
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Re: Exmatrikulation vor Master Beginn

Beitrag von Seebold »

Ich hätte zu diesem Sachverhalt noch eine weitere Frage. An meiner jetzigen Uni habe ich mich bereits sehr früh für den Master bewerben müssen und bekam auch hier einen Platz, welchen ich damals annahm, um mich bei einer Absage an meiner Wunschuniversität absichern zu können. Dazu musste ich diesen Studiengang als Doppelstudium beginnen um im Bachelor weiterhin eingeschrieben zu bleiben.

Die Frage ist nun: Muss ich mich aus dem Masterstudiengang exmatrikulieren (also quasi das Doppelstudium beenden)? Oder passt das alles unter der von Ihnen beschriebenen Sonderregelung?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Exmatrikulation vor Master Beginn

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Seebold,

Für die beschriebene Reglung macht es keinen Unterschied, ob Sie an Ihrer jetzigen Hochschule für einen oder zwei Studiengänge eingeschrieben sind. Das passt also.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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