Frage bzgl. Werkstudentenprivileg

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GANDON
Beiträge: 8
Registriert: Fr 23. Mär 2018, 21:16

Bearbeitet Frage bzgl. Werkstudentenprivileg

Beitrag von GANDON »

Moin liebes Team der Studienberatung,

derzeit bin ich scheinfrei im BWL Studium und warte auf die Note der BA. Ich studiere aber auch Software-System-Entwicklung parallel im ersten Semester, da es sich kurzzeitig überschneidet.
Aktuell steht auf meiner Semesterbescheinigung BWL. Habe ich nach Erhalt der Gesamtnote immer noch das Werkstudentenprivileg? Schließlich bin ich gleichzeitig noch in SSE eingeschrieben, oder habe ich das Werkstudentenprivile erst wieder im zweiten Semester SSE?

Ich frage weil auf der Semesterbescheinigung lediglich BWL steht nicht SSE.

Viele Grüße
Gandon
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Frage bzgl. Werkstudentenprivileg

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Gandon,

das sogenannte "Werkstudentenprivileg" bedeutet einfach nur, dass Sie als Studierende*r unter bestimmten Bedingungen (z. B. begrenzte Wochenarbeitszeit) bei staatlichen Stellen und Versicherungen anders behandelt werden.
Eine Bedingung ist, dass Sie immatrikulierte*r Studierende*r sind. Nach Ihren Angaben ist diese Bedingung erfüllt. Dieser Status ändert sich auch durch die Benotung Ihrer BA-Abschlussarbeit nicht.
Ob Sie die anderen Bedingungen erfüllen und somit beispielsweise von den Vorteilen hinsichtlich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung profitieren können, müssen Sie selber einschätzen bzw. bei den zuständigen Stellen in Erfahrung bringen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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