Moin liebes Team der Studienberatung,
derzeit bin ich scheinfrei im BWL Studium und warte auf die Note der BA. Ich studiere aber auch Software-System-Entwicklung parallel im ersten Semester, da es sich kurzzeitig überschneidet.
Aktuell steht auf meiner Semesterbescheinigung BWL. Habe ich nach Erhalt der Gesamtnote immer noch das Werkstudentenprivileg? Schließlich bin ich gleichzeitig noch in SSE eingeschrieben, oder habe ich das Werkstudentenprivile erst wieder im zweiten Semester SSE?
Ich frage weil auf der Semesterbescheinigung lediglich BWL steht nicht SSE.
Viele Grüße
Gandon