Studienüberschneidung mit der HAW

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lehramtzuhebamme
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Registriert: Di 26. Mai 2020, 22:46

Bearbeitet Studienüberschneidung mit der HAW

Beitrag von lehramtzuhebamme »

Liebes Campus-Center,

ich bin in der Endphase meines Lehramtsstudiums (schreibe gerade die Masterarbeit) und bewerbe mich zur Zeit auf das Hebammenstudium an der HAW. Ich würde gerne meine mündliche Prüfung zur Masterarbeit im nächsten Semester absolvieren. Wenn ich angenommen werde, muss ich da aber schon an der HAW immatrikuliert sein.

Deshalb meine Frage: Gibt es die Möglichkeit die Prüfung im WiSe 20/21 abzulegen und gleichzeitig (auch) an der HAW immatrikuliert zu sein?
Zum Beispiel, weil man an beiden gleichzeitig immatrikuliert sein kann, man an der UHH ohne Immmatrikulation eine Prüfung ablegen kann oder weil man möglicherweise wegen des interdisziplinären Studienganges Hebamme eh an der UHH und der HAW eingeschrieben ist?

Viele Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Studienüberschneidung mit der HAW

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r lehramtzuhebamme,

was die Regelungen der Universität Hamburg anbelangt, kann ich Ihnen bestätigen, dass es in der Regel erforderlich ist, immatrikuliert zu sein, um Prüfungsleistungen in einem Studiengang ablegen zu können.

Die Frage, wie mit Ihrer Immatrikulation in einen zweiten Studiengang an der HAW umzugehen ist, müssten Sie bitte mit der HAW absprechen. Von unserer Seite aus besteht gegen eine zusätzliche Immatrikulation an einer anderen Hochschule keine Einwände.

Der Grund hierfür ist, dass immer diejenige Hochschule prüft, ob eine kurzzeitige Überschneidung von Studiengängen zulässig bzw. die Beantragung eines Doppelstudiums erforderlich ist, an der sich Studierende in den zweiten Studiengang immatrikulieren.

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert wären und sich dann zusätzlich auf einen Studiengang der Universität Hamburg bewerben würden, dann läge die Verantwortung für die Prüfung bei der Universität Hamburg. Da es sich in Ihrem Fall jedoch umgekehrt verhält, gelten in Ihrem Fall die entsprechenden Regelungen der HAW.

Sie können sich diese Information auch nochmals auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium durchlesen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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