Erneute Bewerbung nach Exmatrikulation

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Johanna07
Beiträge: 1
Registriert: Do 6. Aug 2020, 23:05

Bearbeitet Erneute Bewerbung nach Exmatrikulation

Beitrag von Johanna07 »

Hallo liebes Team,

Ich habe im Wintersemester 2016/17
ein Semester Sonderpägagogik mit dem Fach Englisch studiert.
Aufgrund persönlicher Gründe habe ich mich nach einem Semester, ohne bis dahin erbrachte Leistungen,
Exmatrikuliert und würde jetzt jedoch gerne den gleichen Studiengang weiter oder wieder neu studieren.
Meine Frage: Ist es möglich mich für den gleiche Studiengang jetzt noch einmal normal zu Bewerben oder ist es Möglich sich ohne Bewerbung wieder einzuschreiben?

Vielen Dank
Johanna
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Erneute Bewerbung nach Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Johanna,

da an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2020/21 die neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge eingeführt werden, ist eine Bewerbung ins erste Fachsemester dieser Studiengänge in jedem Fall möglich, da Sie diese Studiengänge zuvor nicht studiert haben können.

Beachten Sie, dass die Bewerbungsphase, die für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge gilt, bereits am 20.08.2020 endet.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.

Eine weitere Möglichkeit neben einer regulären Bewerbung wäre eine Wiedereinschreibung ohne eine Bewerbung, die unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn die Studienunterbrechung durch eine Erkrankung bedingt war, möglich wäre. Sie müssten bitte selbstständig prüfen, ob die auf der Webseite genannten Voraussetzungen für eine Wiedereinschreibung in Ihrem Fall erfüllt sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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