Rückerstattung Semestergebühren nach Exmatrikulation

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frances11
Beiträge: 1
Registriert: Do 20. Aug 2020, 14:13

Bearbeitet Rückerstattung Semestergebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von frances11 »

Guten Tag,

Ich fange nächstes Semester ein Masterstudium an einer anderen Uni an. Da meine Bachelorarbeit voraussichtlich erst nächstes Semester fertig benotet sein wird, wurde mir von der Prüfungsabteilung gesagt, ich müsste nächstes Semester noch immatrikuliert bleiben.
Ich gehe allerdings davon aus, dass ich meine Bachelornote bis Ende Oktober bekommen werde. Kann ich mir dann die Semestergebühren rückerstatten lassen?
Und würde das komplizierter, wenn ich mir vorher schon das Semesterticket erstatten lassen würde?

Vielen Dank und freundliche Grüße
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Rückerstattung Semestergebühren nach Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber(r) Frances,

wenn Sie sich für das Wintersemester noch zurückmelden müssen, kann Ihnen der volle Beitrag nicht erstattet werden, sondern lediglich die Kosten des Semestertickets bzw. anteilig des Semestertickets.
Als ersten Schritt empfehle ich Ihnen zu versuchen eine Erstattung des Semestertickets über das Studierendenwerk wegen Ortabwesenheit zu erhalten. Sie finden Informationen dazu unter: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.

Sollte es mit den Antrag beim Studierendenwerk nicht klappen, können Sie sich nach der Exmatrikulation die Kosten vom HVV anteilig (je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation) zurückerstatten lassen. Sie finden Informationen dazu unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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