Semesterbeitrag: Zwischen Bachelorarbeit und Masteranfang

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Erik
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Registriert: Di 15. Sep 2020, 11:52

Bearbeitet Semesterbeitrag: Zwischen Bachelorarbeit und Masteranfang

Beitrag von Erik »

Sehr geehrtes Campus-Team der Uni-Hamburg,

im kommenden Wintersemester beginne ich einen Master an Ihrer Universität. Derzeitig befinde ich mich in den letzten Zügen meiner Bachelorarbeit. Auf Ihrer Uni-Homepage konnte ich entnehmen, dass dies grundsätzlich kein Problem ist. Für das ersten Semester bin ich bei Ihnen „nur“ registriert aber trotzdem an meiner alten Universität eingeschrieben. Habe ich das richtig verstanden? Wie bezieht sich das auf den Semesterbeitrag? Soll dieser trotzdem vollständig auf das Konto der Universität Hamburg überweisen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Erik Lutz
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Semesterbeitrag: Zwischen Bachelorarbeit und Masteranfang

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Jan Erik Lutz,

in der Regel ist es nicht möglich, ohne den entsprechenden Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung zu stellen, in zwei Studiengängen gleichzeitig immatrikuliert zu sein. Dabei ist es egal, ob es sich bei dem ersten Studiengang um einen Studiengang der Universität Hamburg oder einer anderen deutschen Hochschule handelt.

Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regelung.

Ich nehme an, da Sie den baldigen Abschluss Ihres Bachelorstudiums ansprechen, Sie beziehen sich auf die Möglichkeit zur kurzfristigen Überschneidung zweier Studiengänge. Diese Regelung wäre in dem folgenden Absatz auf unserer Webseite zu finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914608.

Früher wäre dazu eine schriftliche Erklärung, dass sich das erste Studium in der Abschlussphase befindet, mit den Immatrikulationsunterlagen einzureichen gewesen. Bei dem ab diesem Semester praktizierten digitalen Immatrikulationsverfahren wird im Online-Immatrikulationsantrag abgefragt, ob eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge vorliegt.
Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge.

Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
Falls Sie hier in Immatrikulationsantrag "Nein" angegeben haben, aber dennoch eine Überschneidung vorliegt, müssten Sie uns bitte über unser Kontaktformular anschreiben und diese Information nachträglich zukommen lassen.

Der Semesterbeitrag ist an der Universität Hamburg auch von Studierenden zu zahlen, die vorläufig in einen Masterstudiengang immatrikuliert sind und den erfolgreichen Abschluss des ersten Studiums noch nachweisen müssen. Sie finden den entsprechenden Beitragsbescheid in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente.

Eine detaillierte Erläuterung des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg finden Sie auch auf unserer Webseite Ablauf nach der Einschreibung.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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