Zurückziehen der Zusage zur Immatrikulation

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marcusost21
Beiträge: 4
Registriert: Mi 16. Sep 2020, 03:23

Bearbeitet Zurückziehen der Zusage zur Immatrikulation

Beitrag von marcusost21 »

Hallo liebe Mitarbeiter*innen der Uni Hamburg,

ich habe eine Zusage für meinen Studiengang an der Uni Hamburg bekommen, aber noch nicht von meiner Erstwahl. Dass ich meine Zusage zurückziehen kann, solange noch keine endgültigen Dokumente zur Immatrikulation von der Uni abgeschickt wurden, habe ich bereits über einen anderen Beitrag im Forum in Erfahrung bringen können. Meine Frage ist nun ob es selbst nach dem Abschicken der endgültigen Dokumente noch möglich ist meine Zusage zur Immatrikulation zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zurückziehen der Zusage zur Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Marcus,

nachdem Sie die Immatrikulation an der Universität Hamburg über den entsprechenden Immatrikulationsantrag beantragt haben, sind Sie zunächst nur vorläufig in dem jeweiligen Studiengang immatrikuliert. Für die endgültige Immatrikulation ist es erforderliche, dass Sie alle zur Immatrikulation benötigten Unterlagen (siehe Checkliste in Ihrem Zulassungsbescheid) einreichen und den Semesterbeitrag überweisen. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, dann werden Sie endgültig in den jeweiligen Studiengang immatrikuliert. Eine ausführliche Erläuterung des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/ae.

Solange Sie noch nicht endgültig immatrikuliert sind, können Sie einen Antrag auf Verzicht stellen. Durch diesen Antrag wird der Immatrikulationsprozess, welcher bis zur endgültigen Immatrikulation noch nicht abgeschlossen ist, abgebrochen und auch Ihre vorläufige Immatrikulation besteht nicht weiter.
Ob in diesem Fall eine Rückerstattung von Teilen des bereits gezahlten Semesterbeitrags möglich ist, sofern dieser überhaupt schon überwiesen wurde, hängt vom Zeitpunkt und den von uns schon erstellten Unterlagen ab. Die Details hierzu können Sie sich nochmals auf unserer Webseite zum Thema Verzicht durchlesen.

Wenn Sie bereits endgültig immatrikuliert sind, dann können Sie nicht mehr auf den Studienplatz verzichten, aber Sie können Ihre Immatrikulation durch Stellen eines Exmatrikulationsantrags beenden. Die Exmatrikulation an der Universität Hamburg ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirkend!) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Exmatrikulation.

Liebe Grüße
Thomas Walter
marcusost21
Beiträge: 4
Registriert: Mi 16. Sep 2020, 03:23

Re: Zurückziehen der Zusage zur Immatrikulation

Beitrag von marcusost21 »

Campus-Center - Thomas Walter hat geschrieben: Do 17. Sep 2020, 13:06 Lieber Marcus,

nachdem Sie die Immatrikulation an der Universität Hamburg über den entsprechenden Immatrikulationsantrag beantragt haben, sind Sie zunächst nur vorläufig in dem jeweiligen Studiengang immatrikuliert. Für die endgültige Immatrikulation ist es erforderliche, dass Sie alle zur Immatrikulation benötigten Unterlagen (siehe Checkliste in Ihrem Zulassungsbescheid) einreichen und den Semesterbeitrag überweisen. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, dann werden Sie endgültig in den jeweiligen Studiengang immatrikuliert. Eine ausführliche Erläuterung des Immatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/ae.

Solange Sie noch nicht endgültig immatrikuliert sind, können Sie einen Antrag auf Verzicht stellen. Durch diesen Antrag wird der Immatrikulationsprozess, welcher bis zur endgültigen Immatrikulation noch nicht abgeschlossen ist, abgebrochen und auch Ihre vorläufige Immatrikulation besteht nicht weiter.
Ob in diesem Fall eine Rückerstattung von Teilen des bereits gezahlten Semesterbeitrags möglich ist, sofern dieser überhaupt schon überwiesen wurde, hängt vom Zeitpunkt und den von uns schon erstellten Unterlagen ab. Die Details hierzu können Sie sich nochmals auf unserer Webseite zum Thema Verzicht durchlesen.

Wenn Sie bereits endgültig immatrikuliert sind, dann können Sie nicht mehr auf den Studienplatz verzichten, aber Sie können Ihre Immatrikulation durch Stellen eines Exmatrikulationsantrags beenden. Die Exmatrikulation an der Universität Hamburg ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirkend!) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Exmatrikulation.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr lieben Dank für die Antwort!
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