Laut den Angaben auf der Homepage werden die Studienplätze im Hauptstudium Rechtswissenschaften auch nach den Studienleistungen des bisherigen Studiums vergeben. Die benoteten Studienleistungen müssen dafür nachgewiesen werden.
Meine frühere Hochschule stellt kein Zwischenprüfungszeugnis aus, sondern nur eine unbenotete Zwischenprüfungsbestätigung. Allerdings stellt die frühere Hochschule Hochschule einen Leistungsnachweis aus, aus dem sich alle bisherigen Studienleistungen (jeweils Punktzahl und ETCS-Punkte) ergeben. Eine Durchschnittspunktzahl ist wiederum nicht angegeben.
Die frühere Hochschule meint, dass eine benotete Zwischenprüfungsbestätigung gesetzlich nicht vorgesehen sei und deshalb nicht erteilt werden könne; das sei an der Universität Hamburg nicht anderes.
Wie können nun dennoch bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hamburg im Hauptstudium die bisherigen Studienleistungen bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden?
Wenn die Studienleistungen nicht berücksichtigt würden, würde sich daraus ein gravierender Nachteil
ergeben gegenüber Studierenden, deren Hochschule Zwischenprüfungszeugnisse erteilt.
Genügt es, wenn der oben angesprochene Leistungsnachweis vorgelegt wird? In diesem Fall müsste allerdings eine Punktzahl aus dem ETC-gewichteten Durchschnitt erst noch berechnet werden. Hilft es, wenn zusätzlich zum Leistungsnachweis eine eigene nachvollziehbare Berechnung einer der ECT-gewichteten Durchschnittspunktzahl beigelegt wird (z. B. in Form einer Excel-Tabelle)?
Welche andere Möglichkeit besteht?
Danke im Voraus für eine Auskunft.