Hallo med12345,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Sie dürfen mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sein. Somit muss bei Beginn Ihres Studiums zum Wintersemester 2021/22 der 30.09.2021 aus der Exmatrikulationsbescheinigung hervorgehen.
(Vgl. "Nachweis der Exmatrikulation für die Einschreibung an der Universität Hamburg"
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#6188491)
Es ist empfehlenswert, die Exmatrikulationsbescheinigung
bis spätestens Mitte Oktober nachzureichen.
Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit vom 01.10. bis 31.10.) die endgültigen Unterlagen vorliegen. Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen nicht vollständig sind.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann