Hochschulwechsel zum PJ nach Hamburg

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rowe191
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Registriert: Do 4. Feb 2021, 13:58

Bearbeitet Hochschulwechsel zum PJ nach Hamburg

Beitrag von rowe191 »

Hallo!
Wir studieren derzeit in Magdeburg im 10. Semester Medizin und werden unser Staatsexamen im Oktober voraussichtlich absolvieren. Im Juni erwarten wir nun Nachwuchs (eine kleine Tochter). Da wir hier in der Nähe unsere beiden Familien allerdings in Hamburg und der näheren Umgebung wohnen, würden wir für das PJ gerne wieder in die Heimat kommen und im B-Turnus im Mai 2022 ins PJ in Hamburg starten. Eine Wohnung haben wir bereits und auch ohne Immatrikulation in Hamburg würden wir für das PJ hierherziehen, da wir nur durch die Unterstützung durch unsere Familie am PJ teilnehmen können.

Meine erste Frage: Gibt es eine Härtefallregelung für die Bewerbung um einen Hochschulwechsel?
Meine zweite Frage lautet nun, ob ich alles richtig verstanden habe und es so strategisch am geschicktesten ist: Wenn wir für die PJ-Platzvergabe in Hamburg einen Härtefallantrag geltend machen wollen (Betreuung eines Kindes), dann müssten wir uns zum WS 21/22 diesen Jahres auf einen PJ-Studienplatz bewerben und den Härtefall-Antrag einreichen, damit dieser für das folgende SS 22 geltend gemacht werden kann?

Ich hoffe sie können die Frage verstehen und mir weiterhelfen.

Liebe Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel zum PJ nach Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r rowe191,

1) "Gibt es eine Härtefallregelung für die Bewerbung um einen Hochschulwechsel?"

Nein, bei einer Bewerbung für den Wechsel in den Studiengang "St.Ex. Medizin" für das PJ, gibt es keine Möglichkeit einen Härtfallantrag im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu stellen.

Bitte lesen Sie sich die detaillierten Bewerbungsinformationen für das Praktische Jahr des Medizinstudiums durch.

Bei Start des PJ im Mai, wie Sie es beabsichtigen, erfolgt die Bewerbung in der Regel zum Sommersemester eines Jahres in der entsprechenden Bewerbungsfrist (01.12.-15.01).

2) Da ausschließlich die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg (UKE) für die Organisation des Praktischen Jahres zuständig ist, müssten Sie alle Fragen, die die Anmeldung für PJ-Plätze betreffen, direkt an die Medizinische Fakultät richten. Dies gilt auch für Ihre Fragen zu Härtefallanträgen im Rahmen der Platzvergabe für das PJ. Sie finden allgemeine Informationen zum PJ sowie die relevanten Kontaktadressen auf der entsprechenden Webseite des UKE.

Es gibt auch die Möglichkeit, ohne eine Wechsel in den Studiengang "St.Ex. Medizin" der Universität Hamburg als externe*r Studierende*r am PJ teilzunehmen. Auch hierfür wäre das UKE zuständig und somit der korrekte Ansprechpartner (siehe https://www.uke.de/studium-lehre/modell ... ml#id77318).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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