Hallo!
Wir studieren derzeit in Magdeburg im 10. Semester Medizin und werden unser Staatsexamen im Oktober voraussichtlich absolvieren. Im Juni erwarten wir nun Nachwuchs (eine kleine Tochter). Da wir hier in der Nähe unsere beiden Familien allerdings in Hamburg und der näheren Umgebung wohnen, würden wir für das PJ gerne wieder in die Heimat kommen und im B-Turnus im Mai 2022 ins PJ in Hamburg starten. Eine Wohnung haben wir bereits und auch ohne Immatrikulation in Hamburg würden wir für das PJ hierherziehen, da wir nur durch die Unterstützung durch unsere Familie am PJ teilnehmen können.
Meine erste Frage: Gibt es eine Härtefallregelung für die Bewerbung um einen Hochschulwechsel?
Meine zweite Frage lautet nun, ob ich alles richtig verstanden habe und es so strategisch am geschicktesten ist: Wenn wir für die PJ-Platzvergabe in Hamburg einen Härtefallantrag geltend machen wollen (Betreuung eines Kindes), dann müssten wir uns zum WS 21/22 diesen Jahres auf einen PJ-Studienplatz bewerben und den Härtefall-Antrag einreichen, damit dieser für das folgende SS 22 geltend gemacht werden kann?
Ich hoffe sie können die Frage verstehen und mir weiterhelfen.
Liebe Grüße!