Von TUHH an Uni Hamburg (Informatikbereich)

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max479
Beiträge: 1
Registriert: Mo 25. Okt 2021, 20:09

Bearbeitet Von TUHH an Uni Hamburg (Informatikbereich)

Beitrag von max479 »

Hallo,

unter welchen Umständen wäre es möglich (nach dem 1. oder 2. Semester) vom Bachelorstudiengang Computer Science (TUHH)

in ein höheres Semester der Studiengänge:
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsmathematik oder
- Mensch - Computer - Interaktion

an die Universität Hamburg zu wechseln?
(Sofern ähnliche Module wie Mathematik 1, Programmierung 1, Diskrete Mathematik/Algebraische Strukturen, etc. bestanden oder zur Prüfung angemeldet worden sind.)

Und: Inwiefern hat die Abiturnote noch Einfluss auf die Zulassung?

Mit freundlichen Grüßen!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Von TUHH an Uni Hamburg (Informatikbereich)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber max479,

Sie finden die relevanten Informationen für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html.

Auch die Auswahlkriterien im Zulassungsverfahren für die Studienplätze im höheren Fachsemester und die Regelungen für die Anerkennung von vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen sind auf dieser Webseite erläutert.

Der für Sie einschlägige Hinweis, da Sie keinen der drei genannten Studiengänge bisher studiert haben, wäre also:
Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines verwandten Studiengangs ist zusätzlich die Bescheinigung des den Studiengang anbietenden Fachbereichs über anrechenbare Leistungen (oder die "Einstufungsbescheinigung") hochzuladen. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich dieser Bescheinigung an das für den jeweiligen Studiengang zuständige Studienbüro.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7445499)
Ob und wie viele Studienplätze für einen spezifischen Studiengang für die Bewerbung ins erste bzw. ins höhere Fachsemester in einem bestimmten Bewerbungsverfahren angeboten werden, wird durch die sogenannten Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen festgelegt. Diese Satzung wird spätestens zu Beginn des jeweiligen Bewerbungsverfahrens auf der verlinkten Webseite veröffentlicht.

Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, falls Sie nach dem Lesen dieser Informationen noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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