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Bachelor in Flensburg, Master in Hamburg? (Lehramt)

Verfasst: Mi 5. Jan 2022, 17:05
von maxi.aus.flensburg
Hallo,

Ich studiere momentan Deutsch und Englisch an der Europa-Universität Flensburg und strebe an, später einmal als Lehrerin an Gymnasien zu unterrichten. Ich spiele momentan mit dem Gedanken, meinen Master an der Universität Hamburg zu machen. Da das Lehramtsstudium in der Regel differenzierende Ländervorgaben beinhaltet, soll es wohl oftmals schwierig sein, das Bundesland zu wechseln. Daher wollte ich fragen, ob es möglich wäre, meinen Lehramts-Master in Deutsch und Englisch in Hamburg zu machen, wenn ich den Bachelor in Schleswig-Holstein gemacht habe? Vielen Dank im Voraus!

Re: Bachelor in Flensburg, Master in Hamburg? (Lehramt)

Verfasst: Do 6. Jan 2022, 08:19
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen maxi.aus.flensburg,

um an der Universität Hamburg den M. Ed. Lehramt an Gymnasien studieren zu können, müssen im Bachelorstudiengang zwei Unterrichtsfächer in einer in Hamburg zulässigen Kombination und Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft einschließlich schulpraktischer Studien und die Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer studiert worden sein. D. h. Sie müssen einen Bachelorabschluss haben, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrerbildende Studiengänge des Lehramtstyps 4 entspricht.

Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen ist grundsätzlich eine Bescheinigung der Hochschule erforderlich. Einen Vordruck finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf

Außerdem gilt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • die Bachelorarbeit angemeldet haben müssen
  • mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben müssen und nachweisen können. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene Module
Hier finden Sie die voranstehenden Informationen nochmal in detailierter Form zum Nachlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html

Mit Abschlüssen, die nicht dem Lehramt zuzuordnen sind, besteht keine Chance auf Zulassung.

Herzlichst
Sandra Hoffmann