Grundschullehramt wenn Bachelor auf Sek I & II erfolgt ist.

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Scholli
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Registriert: Di 2. Mär 2021, 12:14

Bearbeitet Grundschullehramt wenn Bachelor auf Sek I & II erfolgt ist.

Beitrag von Scholli »

Moin,

ich werde diesen Sommer voraussichtlich meinen Bachelor of Arts für mein Lehramtsstudium (KMK Typ 4) erhalten und möchte für meinen Master an die Uni Hamburg wechseln. Meine Frage wäre, ob es, ähnlich wie bei den Bachelorstudiengängen, eine Liste mit NCs für die Lehramtsmasterstudiengänge gibt und wenn ja, wo ich diese finden kann, um mir einen Überblick über die notwendigen Noten zu verschaffen.

Außerdem, habe ich gelesen, dass die Grundschullehramtsstudiengänge zum WiSe 23/24 umgestellt werden, das gilt nicht für Studiengänge der Sekundarstufe 2 (KMK Typ4) oder?

Des weiteren, hatte ich überlegt, statt einem Master einen weiteren Bachelor, dieses mal für Grundschullehramt hinterher zu studieren. Rein interesse halber, würde mich interessieren, welche Note ich für meine Bewerbung angeben muss. Weiterhin mein älteres Abitur oder doch meinen neueren Bachelor-Abschluss? Und wie errechnet sich dann der NC? Wenn dieser für das kommende Wi/Se z.B. 1,6 beträgt. Gilt das dann für Abitur und Bachelornoten gleichermaßen, oder wird das getrennnt betrachtet?

Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Scholli.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Grundschullehramt wenn Bachelor auf Sek I & II erfolgt ist.

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Scholli,

1) "Meine Frage wäre, ob es, ähnlich wie bei den Bachelorstudiengängen, eine Liste mit NCs für die Lehramtsmasterstudiengänge gibt"

Nein, eine solche Liste gibt es für die Masterstudiengänge der Universität Hamburg grundsätzlich nicht.

Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass in den Bewerbungsverfahren für unsere Lehrteams-Masterstudiengänge der letzten Jahre keine kapazitätsbedingten Ablehnungen erfolgt sind.
Es wurden also bisher immer alle Bewerber*innen zugelassen, die die formalen Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Lehrteams-Masterstudiengang erfüllt haben. Dies ist natürlich keine Garantie für zukünftige Bewerbungsverfahren, allerdings ist auch nicht zu erwarten, dass es eine deutlich erhöhte Anzahl an Bewerber*innen geben wird.

2) "Außerdem, habe ich gelesen, dass die Grundschullehramtsstudiengänge zum WiSe 23/24 umgestellt werden, das gilt nicht für Studiengänge der Sekundarstufe 2 (KMK Typ4) oder?"

Die zu unseren neuen Bachelorstudiengängen passenden neuen Masterstudiengänge werden im Rahmen der Reform der Lehramtsstudiengänge zum Wintersemester 2023/24 erstmalig angeboten. Dies gilt für alle Lehramts-Masterstudiengänge.

Hinsichtlich des KMK-Lehramtstyps 4 ist diese Änderung jedoch nicht relevant, da der neue Masterstudiengang "Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)" und der alte Masterstudiengang "Lehramt an Gymnasien" beide den KMK-Lehramtstyp 4 haben (siehe https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837535).

3) "Rein interesse halber, würde mich interessieren, welche Note ich für meine Bewerbung angeben muss. Weiterhin mein älteres Abitur oder doch meinen neueren Bachelor-Abschluss? Und wie errechnet sich dann der NC? Wenn dieser für das kommende Wi/Se z.B. 1,6 beträgt. Gilt das dann für Abitur und Bachelornoten gleichermaßen, oder wird das getrennnt betrachtet?"

Da man mit einem Studienabschluss an einer deutschen Hochschule auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwirbt, können Bewerber*innen mit mehreren Hochschulzugangsberechtigungen (z.B. Abitur und Studienabschluss) auswählen, mit welchem Abschluss als Hochschulzugangsberechtigung sie sich bewerben wollen.

Es ist dabei natürlich empfehlenswert, sich mit dem Abschluss zu bewerben, bei dem man die bessere Note erreicht hat, da die Studienplätze hauptsächlich auf Basis der Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben werden (siehe www.uni-hamburg.de/nc).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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