Wechsel vom LL.B. zum Staatsexamen

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Phil_Lew
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Registriert: Di 1. Mär 2022, 12:46

Bearbeitet Wechsel vom LL.B. zum Staatsexamen

Beitrag von Phil_Lew »

Sehr geehrtes CC-Forum Team,

derzeit studiere ich Rechtswissenschaften an der Fernuni Hagen, mit dem Ziel Bachelor of Laws. Die Zwischenprüfung habe ich bereits bestanden, aber dennoch denke ich jetzt über ein Rechtswissenschaften Studium, mit dem Ziel des Staatsexamen an der Uni Hamburg nach.
Wie würde ein Wechsel aussehen, würde ich Module aus dem LL.B. Studium angerechnet bekommen, müsste ich mich für das Erstsemester oder ein höheres Semester bewerben?

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wechsel vom LL.B. zum Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Phil_Lew,

1) "müsste ich mich für das Erstsemester oder ein höheres Semester bewerben?"

Soweit ich dies anhand Ihrer Informationen einschätzen kann, wären beide Formen der Bewerbung für Sie möglich.

a) Für die Bewerbung ins Hauptstudium des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft muss man die in den Bewerbungsinformationen genannten Unterlagen zur Bewerbung bzw. innerhalb der Nachreichfrist einreichen (siehe S.12 "Besonderheit Rechtswissenschaft" - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=12).
Falls Ihnen dies möglich ist, dann können Sie sich für einen Studienplatz für das Hauptstudium bewerben. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die genannten Nachweise erbringen können bzw. welche Nachweise ausreichend wären, müssten Sie dies bitte mit Ihrer Hochschule bzw. mit der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg klären.

b) Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist genau dann möglich, wenn Sie bisher noch nie an einer deutschen Hochschule für einen Studiengang mit der exakten Bezeichnung "St.Ex. Rechtswissenschaft" immatrikuliert waren (siehe S. 11 https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11), was bei Ihnen der Fall zu sein scheint.

Eine Anerkennung von vorhandenen Leistungen und eine entsprechende Hochstufung ist prinzipiell auch bei der Bewerbung fürs erste Fachsemester eines Studiengangs möglich (siehe unten).

2) "würde ich Module aus dem LL.B. Studium angerechnet bekommen"

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewünschten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob bei Ihnen anerkennbare Leistungen vorliegen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Curriculum bzw. den Aufbau des Studiengangs anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ht-111.pdf.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen bzw. der Fakultät selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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