Hochschulwechsel Münster (NRW) nach Hamburg - für das Lehramt

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Tim B.
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Bearbeitet Hochschulwechsel Münster (NRW) nach Hamburg - für das Lehramt

Beitrag von Tim B. »

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell befinde ich mich im Lehramtsstudium (Gym/Ges) im Zwei-Fach-Bachelor Modell an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Meine Fächerkombination lautet: Sportwissenschaft und Deutsch.
Aufgrund eines Fachwechsels von Sozialwissenschaft zu Sportwissenschaft im vierten Hochschulsemester, befinde ich mich zur Zeit im 5. Fachsemester in Sportwissenschaft und im 9. Fachsemester in Deutsch, wobei an der Uni Münster die Regelstudienzeit aufgrund der Coronapandemie um 3. Semester verlängert wurde.

Für den Fachbereich Deutsch habe ich bereits 70 von 75 LP erreicht (exklusive Bachelorarbeit).
Für den Fachbereich Sport sind es 63 von 75 LP (exklusive Bachelorarbeit).
Hinzu kommen 20 von 20 LP im Bereich Bildungswissenschaft.
Ich musste noch keine Prüfungsleistung an der Universität wiederholen. Für das Fach Sport habe ich erfolgreich einen Eignungstest absolviert.

Gerne würde ich mein Studium zum kommenden Wintersemester an der Uni Hamburg fortsetzen.
Voraussichtlich werde ich zum Abschluss des kommenden Sommersemesters und mit Beginn des Wintersemesters folgende LP bereits an der Uni Münster erworben haben:

Deutsch: 75 von 75
Sport: 72 von 75
Bildungswissenschaft: 20 von 20

Da ich an einer Uni eines anderen Bundeslandes studiere und
fachlich/inhaltlich so weit fortgeschritten bin, würde ich gerne erfahren, inwieweit ich mich auf eine Anrechnung/Anerkennung der bislang erbrachten Leistungen verlassen könnte.

Ferner interessiert mich Folgendes:
Fachlich/Inhaltlich sind die Studiengänge in Münster und Hamburg sehr ähnlich.
An der Uni Münster wird der Zwei-Fach-Bachelor für beide Fächer im Verhältnis 50:50 bewertet. Sodass jeweils 75 LP erarbeitet werden müssen + 20 LP in Bildungswissenschaft + 10 LP aus der Bachelorarbeit = 180 LP.

Nun lauten für mich die entscheidenden und wichtigen Fragen:
1. Kann eine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, was ich noch nacharbeiten müsste und was anerkannt wird? Und wenn ja, wie erfahre ich dies am besten?
2. Dürfte ich in Münster im Sommersemester bereits meine Bachelorarbeit schreiben und wird diese dann auch anerkannt?
3. Inwieweit könnte ich mich auf eine Anrechnung/Anerkennung der bislang erbrachten Leistungen verlassen? Denn soweit ich informiert bin, müsste ich mich nach Annahme eines Studienplatzes in Bielefeld an meiner gegenwärtigen Uni exmatrikulieren lassen.
Diesbezüglich hätte ich Sorge, dass ich trotz des erfolgreichen Studiums der vergangen Jahre, einiges doppelt machen bzw. wiederholen müsste.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Mühen und Zeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen

TB
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Hochschulwechsel Münster (NRW) nach Hamburg - für das Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Tim B.,

1. "Kann eine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, was ich noch nacharbeiten müsste und was anerkannt wird?"

a) Nein. Eine verbindliche Aussage können Sie nicht erhalten, da der Prozess der Anerkennung bei uns erst nach der endgültigen Immatrikulation erfolgt.

b) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... dienplaene. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie endgültig immatrikuliert sind.

2) "Dürfte ich in Münster im Sommersemester bereits meine Bachelorarbeit schreiben und wird diese dann auch anerkannt?"

Siehe Punkt 1

3) "Inwieweit könnte ich mich auf eine Anrechnung/Anerkennung der bislang erbrachten Leistungen verlassen?"

Die Anerkennung erfolgt an der Universität Hamburg prinzipiell erst nach der endgültigen Immatrikulation. Sie können lediglich bei den für den jeweiligen Teilstudiengang des Lehramtsstudiengangs (Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten um eine unverbindliche Einschätzung bitten (siehe Punkt 1).

4) "Denn soweit ich informiert bin, müsste ich mich nach Annahme eines Studienplatzes in Bielefeld an meiner gegenwärtigen Uni exmatrikulieren lassen."

Zu Regelungen der Universität Bielefeld kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.

An der Universität Hamburg gibt es die Option der kurzzeitigen Überschneidung. Man kann also für die maximale Dauer von einem Semester noch an der vorherigen Hochschule immatrikuliert sein. Erst zum Beginn des zweiten Semesters an der Universität Hamburg müssten Sie also an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikuliert sein, sodass Sie nur noch an der Universität Hamburg immatrikuliert sind.

5) "Diesbezüglich hätte ich Sorge, dass ich trotz des erfolgreichen Studiums der vergangen Jahre, einiges doppelt machen bzw. wiederholen müsste."

Siehe Punkt 1.

6) Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2022/23 keine Studienplätze für ein höheres Fachsemester für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg angeboten werden und dass Sie sich daher zwangsläufig nur für das erste Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs bei uns bewerben können.

Eine Anerkennung von vorhandenen Leistungen und eine Hochstufung in das zu den anerkannten Leistungen passende Fachsemester ist aber wie oben beschrieben nach der endgültigen Immatrikulation möglich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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