Hochschulwechsel Exmatrikulationsbescheinigung

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Jon_Wilk08
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Registriert: So 22. Aug 2021, 16:33

Bearbeitet Hochschulwechsel Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Jon_Wilk08 »

Sehr geehrtes Team vom CC Forum,

ich werde dieses SS 2022 noch im Master of Education in Münster eingeschrieben sein und habe dann vor für das WS 2022/2023 nach Hamburg zu wechseln. Zur Exmatrikulationsbescheingung habe ich von der Uni Hamburg folgendes gefunden:

"Sie sind daher verpflichtet, der Universität Hamburg mit der Immatrikulation zu versichern, dass Sie sich bis spätestens zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg an anderen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen exmatrikulieren werden. Die Erklärung hierüber geben Sie innerhalb des Online-Immatrikulationsantrags ab. Ein formaler Nachweis durch eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist nicht erforderlich."

Ist es also richtig, dass ich bis zum Ende des WS 2022/2023 (also bis zum 31.3.23) an beiden Unis eingeschrieben sein kann und dass der Uni Hamburg eine Erklärung innerhalb des Online-Immatrikulationsantrages ausreicht, in der man sich verpflichtet, sich bis zum Ende des Semesters an der alten Hochschule zu exmatrikulieren? Muss eine formale Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des Semesters noch nachgereicht werden oder reicht die genannte Online Erklärung innerhalb des Immatrikulationsantrages aus?

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Wilken
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Jonas Wilken,

1) "Ist es also richtig, dass ich bis zum Ende des WS 2022/2023 (also bis zum 31.3.23) an beiden Unis eingeschrieben sein kann und dass der Uni Hamburg eine Erklärung innerhalb des Online-Immatrikulationsantrages ausreicht, in der man sich verpflichtet, sich bis zum Ende des Semesters an der alten Hochschule zu exmatrikulieren?"

Ja, genau so ist es.

2) "Muss eine formale Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des Semesters noch nachgereicht werden oder reicht die genannte Online Erklärung innerhalb des Immatrikulationsantrages aus?"

Die Bestätigung in unserem digitalen Immatrikulationsantrag, dass Sie sich spätestens zum Ende des ersten Semesters an der Universität Hamburg an Ihrer alten Hochschule exmatrikuliert haben, ist ausreichend. Ein formaler Nachweis durch eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist nicht erforderlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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