Wechsel von der University of Queensland (Australien) nach Hamburg

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Masha
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Registriert: So 10. Apr 2022, 07:49

Bearbeitet Wechsel von der University of Queensland (Australien) nach Hamburg

Beitrag von Masha »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Februar diesen Jahres das erste Semester meines Studienganges 'Bachelor of Art' mit Fachrichtung Geschichte an der University of Queensland in Brisbane/Australien begonnen.

Da ich aus familiären Gründen im Juli diesen Jahres wieder nach Deutschland zurück kehren werde, möchte ich gerne wissen welche Schritte ich einleiten muss, um mein Studium an der Universität Hamburg weiter führen zu können (ich bin Deutsche Staatsbürgerin).

über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Masha Reiche-Mullavey
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wechsel von der University of Queensland (Australien) nach Hamburg

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Masha Reiche-Mullavey,

1) Es gibt grundsätzlich zwei Bewerbungsmöglichkeiten für grundständige Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen) an der Universität Hamburg:

a) Bewerbung ins erst Fachsemester

Eine Bewerbung ins erst Fachsemester des Studiengangs B.A. Geschichte ist für Sie in jedem Fall möglich, da ich davon ausgehen, dass Sie noch nie einen Studiengang mit der exakten Bezeichnung "B.A. Geschichte" an einer deutschen Hochschule studiert haben. Das Studium an Hochschulen im Ausland ist bezüglich unserer Regelung zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester irrelevant: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.

b) Bewerbung ins höhere Fachsemester

Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester des Studiengangs ist für Sie genau dann möglich, wenn Sie anrechenbare Leistungen vorweisen können. Prinzipiell ist ein Studiengang an einer ausländischen Hochschule nie derselbe, sondern immer ein verwandter Studiengang.

Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines verwandten Studiengangs ist zusätzlich die Bescheinigung des den Studiengang anbietenden Fachbereichs über anrechenbare Leistungen (oder die "Einstufungsbescheinigung") direkt im STiNE-Bewerbungsformular innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06.2022 - 15.07.2022) hochzuladen.

Bitte wenden Sie sich möglichst frühzeitig hinsichtlich dieser Bescheinigung an das für den jeweiligen Studiengang zuständige Studienbüro.

c) Da Ihnen beide Bewerbungsoptionen offenstehen, würde ich Ihnen raten, zu prüfen, ob Sie die Bescheinigung des Fachbereiches Geschichte über anrechenbare Leistungen erhalten und sich somit ins höhere Fachsemester des Studiengangs B.A. Geschichte der Universität Hamburg bewerben können.
Der Vorteil bei dieser Form der Bewerbung wäre, dass der Studiengang B.A. Geschichte bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester zum Wintersemester 2022/23 zulassungsfrei ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=13).

2) Bitte beachten Sie, dass für den Studiengang B.A. Geschichte neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die für alle Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge gelten, auch noch besondere Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse gelten.

3) Leistungen aus dem vorherigen Studium können für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, unabhängig davon, ob man sich ins erste oder ins höhere Fachsemester beworben hat, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, kann der Studieninteressierte zunächst einmal selbst einschätzen, indem er sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschaut. Eine Übersicht der Studiengänge der Universität Hamburg und die Links zu den zugehörigen Modulhandbüchern findet er hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html.

Die daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen muss er direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten der Fachbereiche bzw. der jeweiligen Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html.

Der Studieninteressierte sollt jedoch beachten, dass an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Er kann bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn er eingeschrieben ist. Gut wäre es, wenn der Studieninteressierte bei der Anfrage an den jeweiligen Fachbereich den gewünschten Studiengang der Universität Hamburg nennen und genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnte (beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch).

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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