Wechsel BA Sonderpädagogik Education zu Master BBS Gesundheitswissenschaften

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riekefa
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Registriert: Di 24. Mai 2022, 16:24

Bearbeitet Wechsel BA Sonderpädagogik Education zu Master BBS Gesundheitswissenschaften

Beitrag von riekefa »

Guten Tag,

ich studiere im BA Sonderpädagogik mit dem Zweitfach Sport an der Uni in Hannover. Gerne möchte ich später an einer Berufsschule arbeiten. Deswegen frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt zugelassen zu werden zu dem Master Berufsschullehramt Gesundheitswissenschaften in Hamburg. Bzw an wen ich mich wenden kann, um dieses zu erfahren?
Wichtig vielleicht zu wissen, ist das ich bereits eine Ausbildung als Physiotherapeutin absolviert habe.

Können Sie mir helfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Rieke F.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Wechsel BA Sonderpädagogik Education zu Master BBS Gesundheitswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Rieke,

Die Möglichkeit gibt es nicht. Sie können sich an der Uni Hamburg nur für einen M.Ed. bewerben, der dem KMK-Lehramtstyp Ihres Bachelorabschlusses entspricht - das ist für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und das Lehramt für Sonderpädagogik nicht der Fall. Wenn Sie Berufsschullehrerin werden möchten, müssten Sie daher mit dem Bachelor Lehramt an berufsbildenden Schulen neu starten.

Inwiefern für den Bachelor Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden können, müssten Sie direkt bei den die jeweiligen Fächer (Erziehungswissenschaft, Gesundheitswissenschaften und Sport) anbietenden Fachbereichen in Erfahrung bringen, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

P.S. Ihre zweite Frage hier im Forum habe ich gesehen, kann Sie aber nicht sofort beantworten, da ich dazu etwas klären muss, bitte haben Sie daher in Bezug darauf noch ein bisschen Geduld.
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