Lieber Anton,
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist an der Uni Hamburg zum WiSe 22/23 nicht möglich. Da der Studiengang, den Sie an der HU studieren aber, wenn ich das auf den Webseiten der HU richtig erkenne, nicht der gleiche Studiengang ist, wie der, der an der Uni Hamburg angeboten wird, könnten Sie sich erneut für das 1. Fachsemester bewerben. Wenn Sie zusätzlich das Unterrichtsfach wechseln, ist in jedem Fall eine Bewerbung zum 1. Fachsemester möglich.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling