Liebe*r xxNBxx ,
1) Der Masterstudiengang
M.Ed. Lehramt an Gymnasien ist wie alle Lehramts-Masterstudiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt.
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Die Lehramtsstudiengänge bestehen aus mehreren
Teilstudiengängen.
In Bezug auf den
M.Ed. Lehramt an Gymnasien wären dies
- Erziehungswissenschaft,
- 1. Unterrichtsfach und
- 2. Unterrichtsfach.
Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft ist für alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt. Die für den
M.Ed. Lehramt an Gymnasien angebotenen Unterrichtsfächer sind alle zulassungsfrei.
Da für die Zulassung für ein Lehramtsstudium an der Universität Hamburg die Zulassung für alle Teilstudiengänge des Studiengangs erforderlich ist, sind die Lehramtsstudiengänge also zulassungsbeschränkt.
Für die Zulassung ist daher nur die Kapazität des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft relevant, da es nur für diesen Teilstudiengang eine festgelegte Kapazität (d.h. eine Zulassungsbeschränkung) gibt.
Für das Wintersemester 2022/23 stehen
225 Studienplätzen für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudiengang M.Ed. Lehramt an Gymnasien zur Verfügung. Es können also maximal 225 Bewerber*innen für den
M.Ed. Lehramt an Gymnasien zugelassen werden.
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Ich möchte noch ergänzen, dass es in den letzten Jahren nie zu kapazitätsbedingten Ablehnungen für unsere Lehramts-Masterstudiengänge kam. Das bedeutet, alle Bewerber*innen, die
die formalen Zugangsvoraussetzungen für einen Lehramts-Masterstudiengang erfüllt haben, wurden auch zugelassen.
Insofern ist die Tatsache, dass der Studiengang
formal zulassungsbeschränkt ist, wahrscheinlich nicht relevant, da die Kapazität nicht ausgeschöpft werden wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in diesem Bewerbungsverfahren eine deutlich erhöhte Anzahl an Bewerber*innen im Vergleich zu den vergangenen Jahren geben wird.
2) "Muss ich für den Fall, dass die Genehmigung des Zeugnis länger dauert, einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen?"
Nein.
Sie müssen
Ihr Bachelorzeugnis lediglich bis zum Ende des ersten Mastersemesters an der Universität Hamburg nachreichen. Ein diesbezüglicher Antrag ist nicht erforderlich, weil diese Möglichkeit der Nachreichung für alle Masterstudiengänge besteht.
Liebe Grüße
Thomas Walter