Hochschulwechsel zum Master Lehramt

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xxNBxx
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Registriert: Mo 4. Apr 2022, 14:21

Bearbeitet Hochschulwechsel zum Master Lehramt

Beitrag von xxNBxx »

Hallo,

ich habe mich soeben für den Master (Gymnasiallehramt, Deutsch und Geschichte) beworben. Es stand die ganze Zeit, dass der Studiengang zulassungsfrei ist. Als ich aber die Bewerbung abgegeben habe, änderte sich dies auf "zulassungsbeschränkt." Sehr wahrscheinlich bezieht sich dies auf das Fach Erziehungswissenschaft. Mir wurde aber von Berater*innen mitgeteilt, dass es eigentlich keine NC Werte gibt und in höchster Wahrscheinlichkeit alle angenommen werden. Dennoch hat mich das mit der Zulassungsbeschränkung verwirrt und würde mich über eine kurze Erklärung freuen.

Meine Zweite Frage bezieht sich eher auf den Hochschulwechsel. Ich habe bislang alle Prüfungen an der Uni Mainz absolviert und bin dabei meine Bachelorarbeit zu schreiben. Muss ich für den Fall, dass die Genehmigung des Zeugnis länger dauert, einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen? Oder kann ich in beiden Universitäten einfach immatrikuliert bleiben?

Danke im Voraus und liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel zum Master Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r xxNBxx ,

1) Der Masterstudiengang M.Ed. Lehramt an Gymnasien ist wie alle Lehramts-Masterstudiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt.
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Die Lehramtsstudiengänge bestehen aus mehreren Teilstudiengängen.
In Bezug auf den M.Ed. Lehramt an Gymnasien wären dies
- Erziehungswissenschaft,
- 1. Unterrichtsfach und
- 2. Unterrichtsfach.
Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft ist für alle Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg zulassungsbeschränkt. Die für den M.Ed. Lehramt an Gymnasien angebotenen Unterrichtsfächer sind alle zulassungsfrei.

Da für die Zulassung für ein Lehramtsstudium an der Universität Hamburg die Zulassung für alle Teilstudiengänge des Studiengangs erforderlich ist, sind die Lehramtsstudiengänge also zulassungsbeschränkt.
Für die Zulassung ist daher nur die Kapazität des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft relevant, da es nur für diesen Teilstudiengang eine festgelegte Kapazität (d.h. eine Zulassungsbeschränkung) gibt.

Für das Wintersemester 2022/23 stehen 225 Studienplätzen für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft im Lehramtsstudiengang M.Ed. Lehramt an Gymnasien zur Verfügung. Es können also maximal 225 Bewerber*innen für den M.Ed. Lehramt an Gymnasien zugelassen werden.
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Ich möchte noch ergänzen, dass es in den letzten Jahren nie zu kapazitätsbedingten Ablehnungen für unsere Lehramts-Masterstudiengänge kam. Das bedeutet, alle Bewerber*innen, die die formalen Zugangsvoraussetzungen für einen Lehramts-Masterstudiengang erfüllt haben, wurden auch zugelassen.
Insofern ist die Tatsache, dass der Studiengang formal zulassungsbeschränkt ist, wahrscheinlich nicht relevant, da die Kapazität nicht ausgeschöpft werden wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in diesem Bewerbungsverfahren eine deutlich erhöhte Anzahl an Bewerber*innen im Vergleich zu den vergangenen Jahren geben wird.

2) "Muss ich für den Fall, dass die Genehmigung des Zeugnis länger dauert, einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen?"

Nein.

Sie müssen Ihr Bachelorzeugnis lediglich bis zum Ende des ersten Mastersemesters an der Universität Hamburg nachreichen. Ein diesbezüglicher Antrag ist nicht erforderlich, weil diese Möglichkeit der Nachreichung für alle Masterstudiengänge besteht.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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