ich studiere momentan im neuen Lehramt für die Sekundarstufe I und II. Nun überlege
ich, eines meiner Schulfächer zu wechseln, tue mich mit der Entscheidung allerdings
noch schwer.
Meine Frage ist, ob ich in dem Fall, dass ich mich auf den Unterrichtsfachwechsel bewerbe
und den Studienplatz bekomme, den Platz annehmen muss oder ob ich mich dann auch noch
umentscheiden und den Platz ablehnen kann?
"Meine Frage ist, ob ich in dem Fall, dass ich mich auf den Unterrichtsfachwechsel bewerbe
und den Studienplatz bekomme, den Platz annehmen muss ...?"
Nein.
Wer an die Universität Hamburg eine Zulassung erhält, kann frei entscheiden, ob er diese durch Einreichung des entsprechenden Immatrikulationsantrags innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist annimmt oder nicht.
Wenn Sie die Zulassung nicht annehmen wollen, lassen Sie die Immatrikulationsfrist einfach verstreichen und senden uns keinen Immatrikulationsantrag. Falls innerhalb der Immatrikulationsfrist kein Immatrikulationsantrag bei uns eingeht, wird der Studienplatz automatisch als "nicht angenommen" gewertet.
Es hat keine negativen Folgen, wenn Sie eine Zulassung nicht annehmen. Sie verbleiben in diesem Fall einfach in Ihrem bisherigen Studiengang mit der alten Fächerkombination.