Fachwechsel Lehramt mit Härtefallantrag

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Jonas_A
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Registriert: Di 28. Jun 2022, 10:25

Bearbeitet Fachwechsel Lehramt mit Härtefallantrag

Beitrag von Jonas_A »

Liebes Campus-Center-Team,
ich studiere Lehramt für die Sekundarstufe I und II (B.Ed.) mit den Fächern Physik und Informatik, muss jetzt allerdings Physik aus persönlichen Gründen wechseln. Dies habe ich bereits letztes Jahr versucht und wurde abgelehnt, bekam aber aus dem Studienbüro der Erziehungswissenschaften den Tipp, einen Härtefallantrag zu stellen, da ich an den Studienort Hamburg, aufgrund meiner Ehepartnerin, gebunden bin.

Meine Frage ist, wie ich diesen Härtefallantrag stellen muss? Ich werde von allen Stellen immer nur auf ein PDF verwiesen, das mir bei meinem Problem nicht weiterhilft, da dort mein Fall, also des gebundenen Seins aufgrund eines Ehepartners, nicht erwähnt wird. Und dementsprechend auch nicht erklärt wird, wie ich diesen Antrag zu stellen habe, und wie ich meine Ehe dafür beweisen muss.

Da ich mein erstes Unterrichtsfach wechseln muss, und mein Wunschfach Geografie schwer zu bekommen ist, habe ich geplant mich auch auf ein anderes Unterrichtsfach zu bewerben. Wenn es so sein sollte, dass ich bei beiden angenommen werde, kann ich dann irgendwie priorisieren?

Bisher wurde mir leider kaum weiter geholfen, ich hoffe sehr, dass Sie mir bei meinen Problemen helfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas A
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9861
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Fachwechsel Lehramt mit Härtefallantrag

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Jonas,

dass Ihnen bisher nicht wirklich geholfen werden konnte und Sie auch in dem Dokument keine hilfreiche Information für Ihre Konstellation finden, liegt daran, dass in dieser Konstellation kein Härtefallantrag möglich ist. Ein Härtefallantrag aufgrund von Ortsbindung kann nur gestellt werden, wenn Sie sich an der Universität Hamburg neu bewerben. Er kann nicht gestellt werden, wenn Sie innerhalb der Universität Hamburg das Fach wechseln möchten. Es mag zwar gute Gründe geben, aus denen Sie das Fach wechseln möchten, diese reichen aber für eine Berücksichtigung als Härtefall aus Ortsbindungsgründen auf keinen Fall aus, da Sie ja bereits einen Studienplatz an der Universität Hamburg haben und damit an Ihrem Wunschort studieren.

Auch in Bezug auf einen Fachwechsel ist in besonderen Fällen ein Härtefallantrag möglich, dieser kann dann aber nicht auf eine Ortsbindung gestützt werden, sondern muss darauf beruhen, dass Sie darlegen können, dass es Ihnen aus gesundheitlichen oder ähnlich schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist, Ihr jetziges Fach weiterzuführen. Ein klassisches Beispiel wäre ein Chemiestudium, in dessen Verlauf Allergien entwickelt werden, die die praktische Laborarbeit mit bestimmten Substanzen und damit einen erfolgreichen Abschluss des Studiums unmöglich machen. Nur wenn Sie also derartige Gründe in Bezug auf das Fach Physik geltend machen können, hätte ein Härtefallantrag Aussicht auf Erfolg.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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