Liebes Campus-Forum Team,
ich plane einen Studienortwechsel von der LMU in das 5. Semester Jura an die UHH.
Ich habe öfters gehört, man bräuchte für die Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Universität.
Jedoch habe ich in der Checkliste keinelei Informationen diesbezüglich gefunden.
Benötige ich eine solche auch für den Wechsel an die UHH?
Falls ja, muss diese unmittelbar bei der Immatrikulation abgegeben werden, oder kann die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden? Falls letzteres der Fall ist: bis wann ist eine Nachreichung möglich?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Rafael Marefat-Daryani