Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte zusätzlich zu meiner Bewerbung auch einen Antrag auf Doppelstudium gestellt und zwar neben dem Studiengang an der Uni Hamburg auch noch für einen Studiengang an der FernUniversität Hagen, wo ich mich bereits in einem Studiengang befinde. Nun habe ich einen Zulassungsbescheid für den Studiengang an der Uni Hamburg erhalten. Da der Antrag auf Zweitstudium im Bewerbungssystem ja quasi als "Unterantrag" zu dieser Bewerbung dargestellt wird, frage ich mich nun, ob dieser mit dem Zulassungsbescheid als genehmigt gelten kann oder ein gesonderter Bescheid noch abgewartet werden muss. Das ist insofern relevant, als ich mich nun gerne schnell immatrikulieren würde, dafür ja aber im Online-Formular angeben muss, dass der Antrag angenommen worden ist (oder eben nicht und dann müsste ich vermutlich schnell die Exmatrikulation in Hagen vornehmen).
Ich danke im Voraus für eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Karl H.