Hochschulwechsel Lehramt Staatsexamen

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gm152359
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Bearbeitet Hochschulwechsel Lehramt Staatsexamen

Beitrag von gm152359 »

Ich bin derzeit an der Universität Greifswald im gymnasialen Lehramtsstudium eingeschrieben und habe alle meine Module bestanden (Deutsch, Geographie + Bildungswissenschaften), es fehlt nur noch die erste Examensprüfung (in MV wird noch auf Staatsexamen studiert).
Gibt es die Möglichkeit, mir die bestandenen Module anrechnen zu lassen und an der Uni Hamburg mein Studium abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel Lehramt Staatsexamen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r gm152359,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. Fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge des Studiengangs B.Ed. Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) anschauen.

Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html

Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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